Zur Buergschaft und Gesellschafterdarlehen des Klaegers
Die Buergschaft und das Gesellschafterdarlehen des Klaegers erwiesen sich als
eine treuwidrige Forderungen eines Gesellschafters der Beklagten.
Dieser Gesellschafter zockte, wie sich herausstellte, innerhalb von 4 Jahren bis "geht
nicht mehr" - weit ueber 200.000,00 EUR - bei der Gesellschaft ab.
Unsere Vorstellungen zur Buergschaft und dem
Gesellschafterdarlehen eines
Gesellschafters sind andere.
Wir sind, was die Buergschaft betrifft, nach Schiller erzogen worden. Siehe
Buergschaft
von Schiller. worden.
Diese Erziehung hat der Klaeger missbraucht.
Unsere Erziehung gilt wahrscheinlich fuer eine andere Welt.
Sollen doch die Auseinandersetzungen Anlass bilden, sich ueber die Werte des Lebens
Gedanken zu machen, zumal wir nie behaupteten und behaupten, christlich-glaeubig
erzogen worden zu sein, was unser Buerge - oft sehr unangenehm - immer wieder von
sich behauptete.
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Rolf Schaelike.
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 29.12.03.
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