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Wenn dem Betreiber z.B. verboten wird, auf den Internet-Seiten zu publizieren, dass eine bestimmte Person, etwas bestimmtes geaeussert hat, aber der Betreiber behauptet und streitet vor Gericht, das die "verbotene" aeusserungen so getaetigt wurde, dann ist es fuer als Provider strittig, ob der Provider auch zur Verantwortung gezogen werden kann, wenn er die strittige aeusserung nicht entfernt - auch wenn dem Provider der Streit bekannt ist und der Betreiber und der Provider sozusagen eine Person sind bzw. von einer Person juristisch vertreten werden. Ist der Provider im Streitfall verpflichtet, zu handeln? Muss der Provider einer strittigern einstweiligen Verfuegung folgen, gemaess der im Internet bis zur Entscheidung ueber den Widerspruch und im Hauptverfahren dem Betreiber die Nutzung bestimmter Domains und die Veroeffentlichung bestimmter Inhalte verboten wird. Das juristisch auszureizen, koennte vom allgemeinen Interesse sein.. Zur Haftung lesen Sie bitte auch:
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