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Rolf Schaelike - 06.03.2004

Nordbayerischer Kurier  05.3.2003

BAYREUTH/BINDLACH
Von Manfred Scherer

Zweieinhalb Jahre Haft hat das Jugendschoeffengericht nach nicht oeffentlicher Verhandlung gegen einen heute 18-Jaehrigen verhaengt:

Nach ueberzeugung der Richter war der Angeklagte der ominoese vierte Mann in dem so genannten Bindlacher Menschenraubfall, der bei seiner ersten gerichtlichen Aufarbeitung vor der Grossen Strafkammer im Sommer vergangenen Jahres fuer Schlagzeilen gesorgt hatte.

Die Anklage gegen die drei Mittaeter im Sommer 2002 und auch die gegen den 18-Jaehrigen jetzt gehen auf zwei Taten zurueck, die im Sommer 2001 veruebt wurden. Die Taeter waren Deutschrussen, die Opfer waren Schueler aus Bindlach. Anlass waren
Schulden in Hoehe von 1500 Mark, die einer der Schueler bei einem der Deutschrussen hatte - ob es bei dem Geld um ein Drogengeschaeft ging, wurde nie ganz genau geklaert. Der Glaeubiger und seine Freunde griffen dann zur Geldeintreibemethode  nach Mafiaart, naemlich zu Gewalt und zu Drohungen. Nachdem sie bei einer ersten Entfuehrung des Schuldners, der auf einem Feldweg bei Bindlach mit Pistolen und dem Tod bedroht wurde, erfolglos blieben, wandten sie sich Tage spaeter an einen Freund des Schuelers. Der schlug vor lauter Angst vor, mit seiner EC-Karte das geforderte Geld abzuheben und so die Schulden seines Freundes zu bezahlen.

Kurz nach der Tat wurden die vier von der Polizei im Bayreuther Stadtteil Burg gestellt. Zwei Verdaechtige wurden gleich festgenommen, ein dritter stellte sich bald der Polizei. Der vierte Mann blieb verschwunden, der Prozess um die zwei Entfuehrungen und Erpressungen begann ohne ihn. Das Kernproblem in dem Verfahren beim Landgericht: Einer der Angeklagten war bereits erwachsen und somit im Vergleich zu den jugendlichen Mittaetern von weit hoeherer Strafe bedroht. Dieser Mann behauptete, nur bei einer der Entfuehrungen beteiligt gewesen zu sein und da nur als Mitlaeufer. Die Opfer sagten hingegen aus, der 22-Jaehrige sei bei beiden Taten beteiligt gewesen, und zwar als Mittaeter. Der unbekannte vierte Mann wurde als der Haupttaeter der ersten Entfuehrung ins Spiel gebracht. Am Tag der geplanten Urteilsverkuendung im Juli 2002 stellte sich der vierte Mann.

 Erzwungene Luege

Jetzt berichtete er in seinem eigenen Prozess, wie es dazu kam: Ein unbekannter, gut gekleideter Russe hatte ihn damals aufgespuert und ihn mit Waffengewalt in einer Kiesgrube bedroht. Zweck: Entlastung des 22-jaehrigen Angeklagten im Landgerichtsprozess. Der junge Mann versuchte das und scheiterte mit seiner widerspruechlichen Aussage. Der 22-jaehrige Angeklagte wurde damals zu fuenf Jahren Haft verurteilt. Dass er damals gelogen hatte, gab der 18-Jaehrige jetzt im Prozess zu, wenngleich er seine Rolle bei der zweiten Entfuehrung herunterspielte. Das Jugendschoeffengericht unter Vorsitz von Konrad Breunig glaubte jedoch den Aussagen des um rund 1000 Mark erpressten Schuelers, der dem letzten Angeklagten eine aktive Rolle zuschrieb.

Fuer die Falschaussage im Prozess gegen seine Komplizen kommt auf den 18-Jaehrigen eine weitere Anklage zu, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage unserer Zeitung weiter.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 06.03.04
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