Rolf Schaelike - 06.03.2004 Nordbayerischer Kurier 05.3.2003 BAYREUTH/BINDLACH Zweieinhalb Jahre Haft hat das Jugendschoeffengericht nach nicht oeffentlicher Verhandlung gegen einen heute 18-Jaehrigen verhaengt: Nach ueberzeugung der Richter war der Angeklagte der ominoese vierte Mann in dem so genannten Bindlacher Menschenraubfall, der bei seiner ersten gerichtlichen Aufarbeitung vor der Grossen Strafkammer im Sommer vergangenen Jahres fuer Schlagzeilen gesorgt hatte. Die Anklage gegen die drei Mittaeter im
Sommer 2002 und auch die gegen den 18-Jaehrigen jetzt gehen auf zwei Taten
zurueck, die im Sommer 2001 veruebt wurden. Die Taeter waren Deutschrussen,
die Opfer waren Schueler aus Bindlach. Anlass waren Kurz nach der Tat wurden die vier von der Polizei im Bayreuther Stadtteil Burg gestellt. Zwei Verdaechtige wurden gleich festgenommen, ein dritter stellte sich bald der Polizei. Der vierte Mann blieb verschwunden, der Prozess um die zwei Entfuehrungen und Erpressungen begann ohne ihn. Das Kernproblem in dem Verfahren beim Landgericht: Einer der Angeklagten war bereits erwachsen und somit im Vergleich zu den jugendlichen Mittaetern von weit hoeherer Strafe bedroht. Dieser Mann behauptete, nur bei einer der Entfuehrungen beteiligt gewesen zu sein und da nur als Mitlaeufer. Die Opfer sagten hingegen aus, der 22-Jaehrige sei bei beiden Taten beteiligt gewesen, und zwar als Mittaeter. Der unbekannte vierte Mann wurde als der Haupttaeter der ersten Entfuehrung ins Spiel gebracht. Am Tag der geplanten Urteilsverkuendung im Juli 2002 stellte sich der vierte Mann. Erzwungene Luege Jetzt berichtete er in seinem eigenen Prozess, wie es dazu kam: Ein unbekannter, gut gekleideter Russe hatte ihn damals aufgespuert und ihn mit Waffengewalt in einer Kiesgrube bedroht. Zweck: Entlastung des 22-jaehrigen Angeklagten im Landgerichtsprozess. Der junge Mann versuchte das und scheiterte mit seiner widerspruechlichen Aussage. Der 22-jaehrige Angeklagte wurde damals zu fuenf Jahren Haft verurteilt. Dass er damals gelogen hatte, gab der 18-Jaehrige jetzt im Prozess zu, wenngleich er seine Rolle bei der zweiten Entfuehrung herunterspielte. Das Jugendschoeffengericht unter Vorsitz von Konrad Breunig glaubte jedoch den Aussagen des um rund 1000 Mark erpressten Schuelers, der dem letzten Angeklagten eine aktive Rolle zuschrieb. Fuer die Falschaussage im Prozess gegen seine Komplizen kommt auf den 18-Jaehrigen eine weitere Anklage zu, sagte ein Gerichtssprecher auf Anfrage unserer Zeitung weiter.
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