Aus dem Strafgesetzbuch der BRD - § 185 § 185 - Beleidigung Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Taetlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schaelike |