Rentner - Definition - Januar
2004
Die
Wiki-Enzyklopaedie
definiert Rentner folgendermassen:
Der Begriff Rentner
umschreibt den Personenkreis, der nicht mehr ueberwiegend erwerbstaetig ist
und seinen Lebensunterhalt aus gesetzlichen oder privaten
Versicherungsleistungen bestreitet. Zu dieser Gruppe gehoeren auch die
Pensionaere nicht aber Personen, die von ihrem angesparten Vermoegen
leben.
Wir definieren fuer unsere Betrachtungen
ueber die Rentner in Deutschland anders:
Der Begriff Rentner
umschreibt den Personenkreis,
- der das gesetzliche Rentenalter erreicht
hat
- der das gesetzliche Alter fuer den
Vorruhestand erreicht hat und nicht mehr ueberwiegend erwerbstaetig ist
Zu dieser Gruppe gehoeren auch die Pensionaere.
Invalidenrentner, Wohngeldempfaenger,
Sozialhilfeempfaenger, Langzeitarbeitslose, Nichterwerbstaetige, soweit
diese nicht zu den definierten Arbeitsgruppen gehoeren, schliessen wir
aus der Definition aus.
Wir loesen somit den Begriff Rentner von der
Einkommensart und von den Renten- bzw. Pensionsfond - d.h. den
Finanzierungsquellen der Rente und ueberhaupt vom Erhalt einer Rente - und
binden diesen nur an das Alter.
Menschen ueber 65 Jahre definieren wir als
Rentner unabhaengig davon, ob diese noch ueberwiegend erwerbstaetig sind oder
nicht und aus welchen Quelle diese Menschen ihren Lebensunterhalt
beziehen.
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Rolf Schaelike
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 02.01.04
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