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Rentner in der BRD
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Rentner
- Definition - Januar 2004

Die Wiki-Enzyklopaedie definiert Rentner folgendermassen:

Der Begriff Rentner umschreibt den Personenkreis, der nicht mehr ueberwiegend erwerbstaetig ist und seinen Lebensunterhalt aus gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen bestreitet. Zu dieser Gruppe gehoeren auch die Pensionaere nicht aber Personen, die von ihrem angesparten Vermoegen leben.

Wir definieren fuer unsere Betrachtungen ueber die Rentner in Deutschland anders:

Der Begriff Rentner umschreibt den Personenkreis,

  • der das gesetzliche Rentenalter erreicht hat
  • der das gesetzliche Alter fuer den Vorruhestand erreicht hat und nicht mehr ueberwiegend erwerbstaetig ist

Zu dieser Gruppe gehoeren auch die Pensionaere.

Invalidenrentner, Wohngeldempfaenger, Sozialhilfeempfaenger, Langzeitarbeitslose, Nichterwerbstaetige, soweit diese  nicht zu den definierten Arbeitsgruppen gehoeren, schliessen wir aus der Definition aus.

Wir loesen somit den Begriff Rentner von der Einkommensart und von den Renten- bzw. Pensionsfond - d.h. den Finanzierungsquellen der Rente und ueberhaupt vom Erhalt einer Rente - und binden diesen nur an das Alter.

Menschen ueber 65 Jahre definieren wir als Rentner unabhaengig davon, ob diese noch ueberwiegend erwerbstaetig sind oder nicht und aus welchen Quelle diese Menschen ihren Lebensunterhalt beziehen.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 02.01.04
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