Informationelle Selbstbestimmungaus Wikipedia, der freien Enzyklopädie Informationelle Selbstbestimmung ist das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es handelt sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um ein Datenschutz-Grundrecht, obwohl es im Grundgesetz nicht explizit erwähnt wird. Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz einzufügen, fand bei der Verfassungsdiskussion nach der Wiedervereinigung nicht die erforderliche Mehrheit.Das informationelle Selbstbestimmungsrecht ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und wurde vom Bundesverfassungsgericht im so genannten Volkszählungsurteil als Grundrecht anerkannt. Abgeleitet wird es aus der im Grundgesetz anerkannten Menschenwürde und der allgemeinen Handlungsfreiheit. Ausgangspunkt für das Bundesverfassungsgericht war die Überlegung, dass die Gewährleistung der informationellen Selbstbestimmung „eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungs- und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens“ ist. „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß.“ Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist weit gefasst. Es wird nicht unterschieden, ob mehr oder weniger sensitive Daten des Einzelnen verarbeitet werden. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass unter den Verarbeitungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten der Informationstechnologie auch ein für sich gesehen belangloses Datum einen neuen Stellenwert bekommen kann und es insoweit keine belanglosen Daten mehr gibt. Einschränkungen des Grundrechts müssen zwar möglich sein, bedürfen aber einer gesetzlichen Grundlage. Dabei hat der Gesetzgeber abzuwägen zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen und dem Informationsinteresse der verarbeitenden Stelle. Diese Rechtsgrundlagen sind in den allgemeinen Datenschutzgesetzen, insbesondere dem Bundesdatenschutzgesetz und den Landesdatenschutzgesetzen, oder in bereichsspezifischen Datenschutznormen zu finden. Siehe auchLiteratur
Weblinks
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schälike |