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DDR und Deutschland Heute
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Plünderung - Definitionen der deutschen Sprache
Kontoplünderung
Wortklasse: Masculinum
Erklärung: unerlaubter Zugriff auf das System einer Bank
Aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
Plünderung
Wortklasse: Femininum
Erklärung: rechtswidriges
Rauben, Ausrauben einer Person oder eines Orts; angeordnetes Beutemachen
bei einer kriegerischen Auseinandersetzung.
Plünderer
Wortklasse: Masculinum
Erklärung: Räuber, Dieb
plündern
Erklärung: urspr. Plunder (I) rechtswidrig wegnehmen, dann unspez. rauben, jn. berauben,
etwas ausrauben; Vermögensgüter des Feindes in einer kriegerischen
Auseinandersetzung als Beute (I)
nehmen.
Plunder (I)
rechtswidrig weggeführtes Gut, Raubgut
Plunder (II)
erlaubte Beute bei einer kriegerischen Auseinandersetzung
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Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 15.01.04
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