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Plünderung - Definitionen der deutschen Sprache


Kontop
lünderung
Wortklasse: Masculinum
Erklärung: unerlaubter Zugriff auf das System einer Bank

 

Aus dem Deutschen Rechtswörterbuch

Plünderung
Wortklasse: Femininum
Erklärung: rechtswidriges Rauben, Ausrauben einer Person oder eines Orts; angeordnetes Beutemachen bei einer kriegerischen Auseinandersetzung.

Plünderer
Wortklasse: Masculinum
Erklärung: Räuber, Dieb

plündern
Erklärung: urspr. Plunder (I) rechtswidrig wegnehmen, dann unspez. rauben, jn. berauben, etwas ausrauben; Vermögensgüter des Feindes in einer kriegerischen Auseinandersetzung als Beute (I) nehmen.

Plunder (I)
rechtswidrig weggeführtes Gut, Raubgut

Plunder (II)
erlaubte Beute bei einer kriegerischen Auseinandersetzung

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 15.01.04
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