|
DDR und Deutschland Heute
Offensichtliche Fehlentscheidungen von Richtern |
Home
Sitemap |
Siehe auch:
Kläger habe zusammen mit seiner Ehefrau
die finanzierende Bank ...
Zustandekommen eines Urteils
-
02.03.2003 -
Antwort-Mail an den Bruder des Klägers, eines Verwandte der Beklagten.
Der Bruder ist Geschäftsmann und bot seine Hilfe durch Einsicht in die
Firmenunterklagen in Hamburg an. Die Einsicht wurde ihm vom Kläger
(seinem Bruder) verwehrt.
Lieber Rolf :
es hat mir sehr weh getan, dass Du abrupt und ohne Vorwarnung unser
Telefonat, in welchem Du mir Deinen Betrugsverdacht gegenüber
meinem Bruder erläutern wolltest, beendet hast...
.....
Wenn Du die Familien Schälike und meine in Verbindung mit dem Problem
Euerer Firma in einen Topf wirfst, so ist das nicht korrekt...
[Rolf Schaelike] Ich bringe das nicht nur in
Verbindung mit unserer Firma, sondern mit dem ...... Verhalten
Deines Bruders.
Er ..... unsere Firma, er ..... seine Ehefrau, er ..... seine
Kinder, er ..... seine Partner im Versicherungsgeschäft, er .....
die Bank, die seinen Wohnungskauf finanzieren soll, er ...... die Badenia, er
..... die HM, er ..... seine Mitarbeiter und Partner
usw., usf.
Kommentar:
Offensichtliche Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung im
engen Kreis der Familie.
- 03.03.2003 - Mail an die Volksbank Pforzheim
"...
Uns liegen Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass er zusammen mit
dem Verkäufer die Voba und den Makler täuscht, wenn nicht betrügt.
- 04.03.2003 - Unterlassungserklärung vom Rechtsanwalt des
Klägers
... Rolf Schälike verpflichtet sich, ... ab sofort zu unterlassen
......zu verbreiten
b. Herr Kläger habe zusammen mit seiner Ehefrau im Rahmen einer
Wohnungsfinanzierung die finanzierende Bank betrogen..
Kommentar: Da die Äußerung nur an einen Verwandten gemailt
wurde, an die Bank nicht und außerdem nicht behauptet wurde, dass
zusammen mit der Ehefrau betrogen wurde, konnte eine solche
Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werden.
-
07.03.2003 -
Schreiben des Rechtsanwalt der Beklagten an den Rechtsanwalt des Klägers
"..
Im übrigen können wir unser Mandantschaft nicht empfehlen, die von Ihnen
vorbereitete Unterlassungserklärung abzugeben. Selbstverständlich hat
unsere Mandantschaft weder in der Vergangenheit noch tut sie dieses in
der Gegenwart, noch wird sie dieses in Zukunft tun, nämlich unwahre
Tatsachen über die Person zu verbreiten oder ehrenwürdige Werturteile
abzugeben.
Soweit unsere Mandantschaft aus Sicht Ihres Mandanten inkriminierende
Äußerungen abgegeben haben soll, bedarf dieses alles noch der näheren
Aufklärung.
... ."
-
Im April 2003
kurze Zeit im Internet:
...
... von einem Geschäftsmann .., der
....
die Hausbank bei der Finanzierung seiner Eigentumswohnung linken
wollte.
Diese Äußerungen führten zu
dem folgenden absurden Teil-Urteil des LG vom 23.03.2004:
I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Vermeidung
eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden
Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden
kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten
(Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt
höchstens 2 Jahre), zu unterlassen,
1. die Behauptung aufzustellen und/oder aufstellen zu
lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, der Kläger habe
allein oder zusammen mit seiner Ehefrau im Rahmen einer
Wohnungsfinanzierung die finanzierende Bank betrogen.
Erklärung von Rolf Schälike:
Wir erklären. dass wir die verbotene
Behauptung nie aufgestellt haben, erst recht nicht die Behauptung, dass
der Kläger zusammen mit der Ehefrau die finanzierende Bank betrogen
hat oder betrügen wollte.
Für die Rechtsanwälte, mit denen ich
gesprochen habe, ist diese Vorgang ein neuer Fall schlampiger Arbeit von
Richtern.
Ich sehe in diesem Fall eine faktische,
falls nicht bewusste Wahrheitsverdrehung durch den Rechtsanwalt des
Klägers und eine Unterdrückung des Äußerungsrechts.
Welche Schlüsse kann ich aus diesem Vorgang
ziehen, um nicht noch einmal in die gleiche Situation zu geraten?
Nur den einen Schluss: "Schnauze halten! Keine öffentlichen Auftritte in
kritischen Fragen!"
Das ist bestimmt von den Richtern nicht gewollt gewesen.
Oder sollte ich mich irren?
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 02.04.04
Impressum |