DDR und Deutschland Heute

Offensichtliche Fehlentscheidungen von Richtern

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Siehe auch:

Kläger habe zusammen mit seiner Ehefrau die finanzierende Bank ...

Zustandekommen eines Urteils

  • 02.03.2003 - Antwort-Mail an den Bruder des Klägers, eines Verwandte der Beklagten.
    Der Bruder ist Geschäftsmann und bot seine Hilfe durch Einsicht in die Firmenunterklagen in Hamburg an. Die Einsicht wurde ihm vom Kläger (seinem Bruder) verwehrt.
     

    Lieber Rolf :
    es hat mir sehr weh getan, dass Du abrupt und ohne Vorwarnung unser Telefonat, in welchem Du mir Deinen Betrugsverdacht gegenüber meinem Bruder erläutern wolltest, beendet hast...
    .....
    Wenn Du die Familien Schälike und meine in Verbindung mit dem Problem Euerer Firma in einen Topf wirfst, so ist das nicht korrekt...

    [Rolf Schaelike] Ich bringe das nicht nur in Verbindung mit unserer Firma, sondern mit dem ...... Verhalten Deines Bruders.
    Er ..... unsere Firma, er ..... seine Ehefrau, er ..... seine Kinder, er ..... seine Partner im Versicherungsgeschäft, er ..... die Bank, die seinen Wohnungskauf finanzieren soll, er ...... die Badenia, er ..... die HM, er ..... seine Mitarbeiter und Partner usw., usf.

     

    Kommentar:
    Offensichtliche Meinungsäußerung und keine Tatsachenbehauptung im engen Kreis der Familie.
     

  • 03.03.2003 - Mail an die Volksbank Pforzheim
    "...
    Uns liegen Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass er zusammen mit dem Verkäufer die Voba und den Makler täuscht, wenn nicht betrügt.
     
  • 04.03.2003 - Unterlassungserklärung vom Rechtsanwalt des Klägers

    ... Rolf Schälike verpflichtet sich, ...  ab sofort zu unterlassen ......zu verbreiten

    b. Herr Kläger habe zusammen mit seiner Ehefrau im Rahmen einer Wohnungsfinanzierung die finanzierende Bank betrogen..

    Kommentar: Da die Äußerung nur an einen Verwandten gemailt wurde, an die Bank nicht und außerdem nicht behauptet wurde, dass zusammen mit der Ehefrau betrogen wurde, konnte eine solche Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werden.
     
  • 07.03.2003 - Schreiben des Rechtsanwalt der Beklagten an den Rechtsanwalt des Klägers
    "..
    Im übrigen können wir unser Mandantschaft nicht empfehlen, die von Ihnen vorbereitete Unterlassungserklärung abzugeben. Selbstverständlich hat unsere Mandantschaft weder in der Vergangenheit noch tut sie dieses in der Gegenwart, noch wird sie dieses in Zukunft tun, nämlich unwahre Tatsachen über die Person zu verbreiten oder ehrenwürdige Werturteile abzugeben.

    Soweit unsere Mandantschaft aus Sicht Ihres Mandanten inkriminierende Äußerungen abgegeben haben soll, bedarf dieses alles noch der näheren Aufklärung.
    ... ."
     

  • Im April 2003 kurze Zeit im Internet:

    ...
    ... von einem Geschäftsmann .., der
    ....
    die Hausbank bei der Finanzierung seiner Eigentumswohnung linken wollte.

 

Diese Äußerungen führten zu dem folgenden absurden Teil-Urteil des LG vom 23.03.2004:

I. Die Beklagten werden verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, einer Ordnungshaft oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten (Ordnungsgeld im Einzelfall höchstens € 250.000,00; Ordnungshaft insgesamt höchstens 2 Jahre), zu unterlassen,

1. die Behauptung aufzustellen und/oder aufstellen zu lassen, zu verbreiten und/oder verbreiten zu lassen, der Kläger habe allein oder zusammen mit seiner Ehefrau im Rahmen einer Wohnungsfinanzierung die finanzierende Bank betrogen.

Erklärung von Rolf Schälike:

Wir erklären. dass wir die verbotene Behauptung nie aufgestellt haben, erst recht nicht die Behauptung, dass der Kläger zusammen mit der Ehefrau die finanzierende Bank betrogen hat oder betrügen wollte.

Für die Rechtsanwälte, mit denen ich gesprochen habe, ist diese Vorgang ein neuer Fall schlampiger Arbeit von Richtern.

Ich sehe in diesem Fall eine faktische, falls nicht bewusste Wahrheitsverdrehung durch den Rechtsanwalt des Klägers und eine Unterdrückung des Äußerungsrechts.

Welche Schlüsse kann ich aus diesem Vorgang ziehen, um nicht noch einmal in die gleiche Situation zu geraten?

Nur den einen Schluss: "Schnauze halten! Keine öffentlichen Auftritte in kritischen Fragen!"

Das ist bestimmt von den Richtern nicht gewollt gewesen. Oder sollte ich mich irren?

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schälike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 02.04.04
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