DDR und Deutschland Heute

Wahrheitsdpflicht des Rechtsanwalts
2003/2004


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Wahrheitssuche durch die Rechtsanwälte Dr. F. und Dr. D.

Dr. D. arbeitet in einer Rechtsanwalts-Kanzlei zusammen mit einem Rechtsanwalt, der neben seiner beruflichen Tätigkeit ehrenamtlicher Richter am Bundesgerichtshof, im Senat für Wirtschaftsprüfung-Angelegenheiten und als Leiter der Landesgruppe Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern Mitglied im Verwaltungsrat des Instituts der Wirtschaftsprüfer ist. Daneben hält er auch Kurse zur Vorbereitung auf das Wirtschaftsprüferexamen.

Als normal Sterbliche könnten wir davon ausgehen, dass bei einer solchen benachbarten Kompetenz, die Tätigkeit eines Mandanten, dem wir Bilanzfälschung, Abzocke und andere wesentliche Machenschaften in Bezug auf die Gesellschaft und gegenüber den Gesellschaftern vorwerfen, zunächst anhand aller unserer Unterlagen auf Tatsächlichkeit (den Wahrheitsgehalt der Aussagen eines Mandanten) geprüft wird, anstelle

  • als Bevollmächtigter auf einer ordentlich einberufenen Gesellschafterversammlung zu allen Positionen Widerspruch zu Protokoll ohne einer näheren Erläuterung abzugeben (GV-Protokoll v. 12.08.03) und ohne nach Ablauf von 6 Wochen (inzwischen von mehr als 5 Monaten) gegen die Beschlüssen zu klagen,
  • die ordentlich einberufenen und durchgeführten Gesellschafterversammlung im nachhinein - ohne auf der Versammlung auch nur ein Wort dazu gesagt zu haben  - durch Anführungsstriche und verdeckte Andeutungen am 13.01.04 als solche nicht anzuerkennen. (Schreiben v. 21.08.03)
  • zu den Positionen des am 13.01.04 geführten und protokollierten Gespräches Stellung zu nehmen, und anhand von Unterlagen, den Wahrheitsgehalt prüfen,
    einfach zu behaupten "Die Vergleichsverhandlungen zwischen der Gesellschaft und unserem Mandanten sind spätestens seit unserer Unterredung am 13. Januar 2004 als endgültig gescheitert anzusehen."

Das sind für uns juristische Tricks, formale Nutzung der Rechtsnormen, gekoppelt mit Inkompetenz und mangelnder Bereitschaft, sich mit dem Sachverhalt auf Kosten in der Produktion stehenden Menschen zu beschäftigen.

Es kann auch sein, dass das nur Willenserklärungen eines verlogenen Mandanten sind, den der Rechtsanwalt vertritt und das Maximale für dieses rauszuholen hat.

Wir meinen, dass im letzteren Fall schon aus reinen Hygienegründen, das Mandant abzugeben wäre, um als Anwalt nicht diskreditiert zu werden.

Wir erlauben uns sich in diesem Zusammenhang an die vielen Diskussionen in der ehemaligen DDR zu erinnern, derart wie, was soll denn unser armer Honnecker tun, wenn er doch von der Sowjetunion abhängig ist.

Unsere Antwort lautete damals: "Einfach abtreten und diese Drecksarbeit anderen überlassen!"

Das betraf nicht nur Honnecker, sondern vor einer solchen Entscheidung standen fast alle DDR-Bürger.

Die meisten haben sich vernünftig und menschlich verhalten.
Die DDR haben die Honnecker, die kleinen und die großen in den Ruin getrieben.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 23.01.04
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