|
DDR und Deutschland Heute
Wahrheitsdpflicht des Rechtsanwalts
2003/2004 |
Sitemap |
Wahrheitssuche
durch die Rechtsanwälte Dr. F. und Dr. D.
Dr. D. arbeitet in einer Rechtsanwalts-Kanzlei
zusammen mit einem Rechtsanwalt, der
neben seiner
beruflichen Tätigkeit ehrenamtlicher Richter am Bundesgerichtshof, im
Senat für Wirtschaftsprüfung-Angelegenheiten und als Leiter der
Landesgruppe Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern Mitglied im Verwaltungsrat
des Instituts der Wirtschaftsprüfer ist. Daneben hält er auch Kurse
zur Vorbereitung auf das Wirtschaftsprüferexamen.
Als normal
Sterbliche könnten wir davon ausgehen, dass bei einer solchen benachbarten
Kompetenz, die Tätigkeit eines Mandanten, dem wir Bilanzfälschung, Abzocke
und andere wesentliche Machenschaften in Bezug auf die Gesellschaft und
gegenüber den Gesellschaftern vorwerfen, zunächst anhand aller unserer
Unterlagen auf Tatsächlichkeit (den Wahrheitsgehalt der Aussagen eines
Mandanten) geprüft wird, anstelle
- als
Bevollmächtigter auf einer ordentlich einberufenen
Gesellschafterversammlung zu
allen Positionen Widerspruch zu Protokoll ohne einer näheren Erläuterung
abzugeben (GV-Protokoll v. 12.08.03) und ohne nach Ablauf von 6 Wochen
(inzwischen von mehr als 5 Monaten) gegen die Beschlüssen zu klagen,
- die ordentlich
einberufenen und durchgeführten Gesellschafterversammlung im nachhinein -
ohne auf der Versammlung auch nur ein Wort dazu gesagt zu haben -
durch Anführungsstriche und verdeckte Andeutungen am 13.01.04 als solche
nicht anzuerkennen. (Schreiben v. 21.08.03)
- zu den Positionen
des am 13.01.04 geführten und protokollierten Gespräches Stellung zu
nehmen, und anhand von Unterlagen, den Wahrheitsgehalt prüfen,
einfach zu behaupten "Die
Vergleichsverhandlungen zwischen der Gesellschaft und unserem
Mandanten sind spätestens seit unserer Unterredung am 13. Januar 2004
als endgültig gescheitert anzusehen."
Das sind für uns
juristische Tricks, formale Nutzung der Rechtsnormen, gekoppelt mit
Inkompetenz und mangelnder Bereitschaft, sich mit dem Sachverhalt auf
Kosten in der Produktion stehenden Menschen zu beschäftigen.
Es kann auch sein,
dass das nur Willenserklärungen eines verlogenen Mandanten sind, den der
Rechtsanwalt vertritt und das Maximale für dieses rauszuholen hat.
Wir meinen, dass im
letzteren Fall schon aus reinen Hygienegründen, das Mandant
abzugeben wäre, um als Anwalt nicht diskreditiert zu werden.
Wir erlauben uns
sich in diesem Zusammenhang an die vielen Diskussionen in der ehemaligen
DDR zu erinnern, derart wie, was soll denn unser armer Honnecker tun,
wenn er doch von der Sowjetunion abhängig ist.
Unsere Antwort
lautete damals: "Einfach abtreten und diese Drecksarbeit anderen
überlassen!"
Das betraf nicht nur
Honnecker, sondern vor einer solchen Entscheidung standen fast alle
DDR-Bürger.
Die meisten haben
sich vernünftig und menschlich verhalten.
Die DDR haben die Honnecker, die
kleinen und die großen in den Ruin getrieben.
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schälike
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 23.01.04
Impressum |