Chancengleichheit
Die Chancengleichheit ermöglicht den talentiertesten und für die
verschiedene Tätigkeiten fähigsten Menschen gerade diese Tätigkeit
unabhängig von ihrer sozialen Herkunft auszuüben.
Die Gewährleistung der Chancengleichheit ermöglicht es, den
höchstmöglichen Effekt zu erzielen, wodurch die Gesellschaft gewinnt und
reicher wird.
Dies bezieht sich vor allem auf solche Tätigkeiten, die neben Talent auch
eine speziale Bildung bedürfen – wissenschaftliche Forschungsarbeiten,
Ingenieurarbeiten.
Weniger betrifft dies die Tätigkeitsarten, wo in erster Linie
Organisationsfähigkeiten gefragt sind.
Ein ungebildeter Mensch kann reich (auch sehr reich) werden, kann nie ein
Wissenschaftler, ein Fachmann sein.
So kann z.B. auch ein armer Mensch im Prinzip ein reicher Kaufmann,
Unternehmer, ein bekannter Mensch des öffentlichen Lebens werden.
Aber ohne Bildung kann dieser arme Mensch nie ein bekannter Mathematiker,
Chemiker, Ingenieur werden.
Gerade ein Spezialist dieser Berufe und nicht ein Organisationsfunktionär.
Eine Gesellschaft, die das versteht und keine Stagnation wünscht, muss die
Chancengleichheit in diesen Tätigkeitsarten gewährleisten.
Der
Anteil an elitären Bildungseinrichtungen.
Besetzung der staatlichen Ämter auf Ausschreibungsgrundlage.
Bildungsgrants und -darlehen usw.