Das Gericht und die Öffentlichkeit
Bekannt ist ein anschauliches Beispiel der Unvollkommenheit des
Gerichtssystems,
das den Wettbewerb zwischen der Verteidigungs- und der Anklagepartei ausnutzt.
Im Mittelalter erfolgte die Regelung von Streitigkeiten durch Zweikampf.
Die
Streitenden durften andere Kämpfer als ihre Vertreter beauftragen.
Recht
hatte der stärkere und der, der besser mit dem Waffen umgehen konnte.
Heutzutage
kämpft
man nicht mher selber vor Gericht. Man
beauftragt nicht einen anderen Kämpfer, sondern Juristen.
Wer reicher ist, kann
einen
gescheiteren (auf der Zunge schwebt: stärkeren) Juristen beauftragen und
hat
mehr Chancen zu gewinnen.
Der Arme muss verlieren.
Eine bessere
Möglichkeit
der Regelung von Streitigkeiten gibt es bisher leider nicht.
Die öffentliche Meinung
hilft,
die Mängel des Gerichtssystems zu vermeiden.
Die öffentliche Meinung ist
der
Selbsterhaltungstrieb der Gesellschaft, der die Mängel des Gerichtssystems
kompensiert.
Nicht zufällig ziehen bestimmte Geschäftsleute und Politiker sowohl
bei uns auch
im Ausland einen Schmutz- und Klatschschleier hinter sich, während die
anderen „sauber“ bleiben.
Abgesehen von so vielem Schmutz in Russland klagt
niemand z.B. die Herren Geraschtschenko oder Primakow wegen Korruption an.