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Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike

Kein Kontakt zum Bekantenkreis

Der Zeuge hat festgestellt, dass der Angeklagte keinen Kontakt zum Bekanntenkreis des Zeugen in Sowjetunion hatte, sondern ueber seine erste Frau zu Personen Verbindung aufnahm, die nicht auf dem Boden des Sozialismus stehen. Dem Angeklagten war genau bewusst, wie er sich in welchem Personenkreis zu verhalten hat. Er hat in den letzten Jahren differenziert, wenn er sich bei den Bekannten des Zeugen aufhielt, Zurueckhaltung zu ueben und nicht offen ueber feindliche Auffassungen zu diskutieren. Der Zeuge Wolfgang Schalike brachte abschliessend zum Ausdruck, dass der Angeklagte offenbar in dem Wahn lebt, der wirkliche Ideologe einer sozialistischen Revolution zu sein, d.h. eine Ideologie zu entwickeln, wie der Sozialismus seiner Meinung nach errichtet werden muss. Fuer Ihn sind alle die, die den Sozialismus aufbauen, Karrieristen und Leute, die Ihres eigenen Vorteils wegen, diese Ideen vertreten. Dem Angeklagten ist es eigen, dass er Fehler die gemacht wurden, und die es zum Teil auch gilbt, herausgreift, unlaessig verallgemeinert und sich mit keinem Kollektiv auseinandersetzt. Als sich der Angeklagte 1976 von seiner ersten Frau aus dem Zeugen unbekannten Gruenden scheiden liess, sagte er einmal zur Ehefrau des Zeugen, dass die erste Ehefrau ihn auf die falsche Faehrte gebracht hat. Nach der Scheidung und im Zusammenhang mit dem Kannenlernen seiner jetzigen Ehefrau trat bei ihm zunaechst Ruhe ein und der Zeuge hatte auch den Eindruck, dass der Angeklagte sich mehr um die Familie kuemmerte und politisch kuerzer trat. Vor etwa .3 Jahren aber seien seine Beziehungen zur geschiedenen Frau wieder enger geworden.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 04.11.03.
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