Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike Meinungsfreiheit In seiner Aussage charakterisierte der Zeuge Poetzsch den Angeklagten als einen unzufriedenen Menschen, der zu viel kritisiert. Seine negierende Haltung bezog sich auf die “Meinungsfreiheit”, auf mangelnde “Informationsmoeglichkelten” sowie darauf, dass man die Grenzen der DDR nicht ohne weiteres legal verlassen koenne. Der Angeklagte habe die Erscheinungsformen des Staates abgelehnt und davon gesprochen, dass in der DDR nicht der wahre Sozialismus aufgebaut wird und Veraenderungen von unten nach oben erfolgen muessten.Zurueck Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schaelike. | |||