DDR und Deutschland Heute


 



Sitemap

Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike

Meinungsfreiheit

In seiner Aussage charakterisierte der Zeuge Poetzsch den Angeklagten als einen unzufriedenen Menschen, der zu viel kritisiert. Seine negierende Haltung bezog sich auf die “Meinungsfreiheit”, auf mangelnde “Informationsmoeglichkelten” sowie darauf, dass man die Grenzen der DDR nicht ohne weiteres legal verlassen koenne. Der Angeklagte habe die Erscheinungsformen des Staates abgelehnt und davon gesprochen, dass in der DDR nicht der wahre Sozialismus aufgebaut wird und Veraenderungen von unten nach oben erfolgen muessten.

Zurueck                        Weiter                Inhaltsverzeichnis (Urteil)

.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schaelike.
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 05.11.03.
Impressum