DDR und Deutschland Heute


 



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Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike

Zusammenarbeit mit dem Zeugen Gottschalk

Nachdem sich der Zeuge Gottschalk seit Mitte 1983 mit dem Gedanken getragen hatte, eine staendige Ausreise aus der DDR und uebersiedlung nach der BRD zu beantragen, entschloss er sich, mit einer besonderen Schrift zu dokumentieren, dass nicht er, sondern die Staatsorgane der DDR ihn letztlich gezwungen haben, einen Ausreiseantrag zu stellen. Dies sollte in Form eines fingierten Interviews erfolgen. Dieses Vorhaben unterbreitete er von Anfang an dem Angeklagten, der sich bereit erklaerte, ihn dabei zu unterstuetzen. Die vom Zeugen gefertigten Zwischenkonzepte wurden mit dem Angeklagten Satz fuer Satz an mehreren Tagen durchgesprochen, bis eine endgueltige uebereinstimmung zur Abfassung vorlag. Der Angeklagte wusste vom Zeugen, dass die zu druckenden Exemplare in der DDR in Umlauf gebracht werden sollten. Der Druckumfang der Schrift sollte sich auf 300 Exemplare belaufen. Etwa 30 - 50 Exemplare sollte der Zeuge mit dem Ziel der Verbreitung bei der von ihm erwarteten staendigen Ausreise aus der DDR mit in die BRD nehmen. Der dem Senat vorliegende erste Entwurf wurde vom Angeklagten nochmals durchgelesen, korrigiert und vom Inhalt her geringfuegig veraendert. Die mit Hilfe des Angeklagten hergestellten Aufzeichnungen beinhalteten Angaben zur beruflichen Entwicklung des Zeugen, zu seiner Taetigkeitsaufnahme als freiberuflicher Siebdrucker und die Behauptung, dass die Zuweisung eines Gewerberaumes von Beitritt zur NDPD abhaengig gemacht wurde, zu Massnahmen des Staates und die Aktivitaeten des Zeugen dagegen.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 05.11.03.
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