DDR und Deutschland Heute

Wahrheitspflicht des Rechtsanwalts
2003/2004


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Keine Sachdiskussionen

In der DDR erhielt ich, Rolf Schälike 1963 ein SED-Parteiverfahren, weil der Physiker, Peter Manfrass, damals IM, einen parteiinternen Vortrag, von mir mitgetragen, der Staatssicherheit meldete und übergab.

Nach der Wende begründete dieser sein Vorgehen mit blassem Neid und Karriereabsichten.

Sachliche, inhaltliche Diskussionen, geschweige denn öffentliche, wurden von sehr konkreten Menschen zum Anlass genommen, Karriere an mir zu machen. Der Staat begünstigte dies. Sachliche Auseinandersetzungen waren so gut wie ausgeschlossen. Es wurde formal, unwissenschaftlich, opportunistisch und auf Karriere orientiert diskutiert.

In der Kleinstadt Dresden war das schlimmer als in Berlin, einer Großstadt mit mehr Freizügigkeit und freiheitlichen Denken.

Mehr als 25 IMs beobachteten mich seit 1963 im Institut und berichteten fleißig der Staatssicherheit.
Alle 25 machten Karriere auf meine Kosten.
Aber die Mehrzahl der Wissenschaftler und Institutsmitarbeiter machte nicht mit, allen voran mein Abteilungsleiter Prof. Peter Liewers und eigentlich der Institutsdirektor Prof. H.Faulstich, der sich vehement gegen die Entlassung wehrte, obwohl er diese in der Endkonsequenz nach 3 Monaten Druck im Juni 1966 aussprechen musste.

Die vielen Schikanen, denen ich ausgesetzt war, gingen immer von konkreten Menschen aus. Aber auch die Unterstützung in meinem DDR-Leben habe ich konkreten Menschen zu verdanken.

Das Schlimmste was mir in der DDR angetan wurde, war der enorme Informationsverlust an konkreten Inhalten und gesellschaftlichen Zusammenhängen.

Mein Bildungsdrang wurde mir zum Verhängnis.

Ähnlich verhält es sich mit den Rechtsanwälte des Klägers.

Ich habe 6 einstweilige Äußerungsverbote schon seit fast einem Jahr am Hals.
Keins ist sachlich diskutiert worden.

Die einstweiligen Verfügungen sehen auch eine Beweisführung nicht vor.

Sachliche Diskussionen anhand von Unterlagen und Tatsachen, wie ich mehrmals vorschlug,  werden von den Rechtsanwälten des Klägers abgelehnt. Begründet wird das mit der fehlenden Vollmacht des Mandanten. Das sei auch nicht die Aufgabe von Rechtsanwälten.

Vor Gericht wird mit den einstweiligen Verfügungen geprahlt, obwohl auch diese nicht zu 100 Prozent im Widerspruchsverfahren bestätigt wurden - das wird aber den anderen Kammern einfach verschwiegen.

Im Hauptverfahren wird beantragt, das Verfahren gemäß § 140 ZPO, d.h. die Beweisaufnahme auszusetzen. Das kann 1 Jahr dauern. (17.02.04, S.12)

Es wird aber auch dem Gericht geschrieben, dass die "enthaltenen Beweisangebote äußerst hilfsweise und unter Verwahrung gegen die Beweis- und Darlegungslast erfolgen." (17.02.04, S. 2).

Das alles ist doch die gleiche Verweigerung auf sachliche Auseinadersetzungen wie ich es in der DDR erlebte.

Die Rechtsanwälte berufen sich auf Gesetze und höheres Interesse.

In Wirklichkeit geht es nur um das eigene Geld, um höchst persönliche eigene Interessen, wie in der DDR,  auf meine höchst persönliche Kosten.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 10.03.04
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