Der Versuch eines Vergleichs zwischen Vergangenheit und Gegenwart Eckpunkte im Leben von Rolf Schälike
November 1984
Oktober
2004
Zur
Urteilsverkündung kamen ca. 30-40 Freunde von Rolf Schälike. Die
Gerichtsorgane und die Staatssicherheit sahen sich zunehmend genötigt, die
Äußerungen vor Gericht nur noch in beschränktem Maße dem Publikum vorzubringen,
da diese sonst damit rechnen mussten, dass alle Äußerungen im falschen
Zusammenhang oder falscher Darstellung im Westen in den Medien wiedergefunden
werden. Eine Wahrnehmung
der Aufgaben des DDR-Gerichtsorgane und der Staatssicherheit als Organe der
Rechtpflege und der Sicherheit und
Ordnung wurden dadurch zunehmend erschwert. Es wurde vermutet, dass Rolf
Schälike
dem Gericht und der Staatsicherheit gezielt die Möglichkeit erschwerte,
deren Rechte effektiv wahrnehmen zu können.
Hinzu kommt, dass bei den Verhandlungen im Publikum
- offenbar durch die Verfügungsbeklagten beauftragte -
Personen sitzen, die Äußerungen des
Prozessbevollmächtigten mitschreiben.
Diese "Zitate" - und auch offensichtlich
versehentliche Versprecher des Prozessbevollmächtigten -
werden sodann - in vollkommen entstellter und
verzerrter Weise - auf den angegebenen Internerseiten
wiedergegeben. Auch hier sieht sich der Prozessbevollmächtigte
zunehmend genötigt, seine Äußerungen vor Gericht nur noch in beschränktem
Maße vorzubringen, da er sonst damit rechnen muss, dass jede seiner
Äußerungen im falschen Zusammenhang oder falscher Darstellung auf den
genannten Seiten wiederzufinden sind. Eine Wahrnehmung
der Aufgaben des Rechtsanwalts als
unabhängiges Organ der
Rechtspflege wird
dadurch zunehmend erschwert. Es ist zu vermuten, dass die Verfügungsbeklagten
dem Verfügungskläger gezielt die Möglichkeit erschweren, seine Rechte effektiv
wahrnehmen zu lassen. Die
Argumentation des Rechtanwaltes ist für uns nicht nachvollziehbar. Er
scheut eindeutig die Öffentlichkeit eben wie der Richter in Dresden. Es lag in
der Macht des Dresdener Richters, den Saal nicht zu wechseln. Aber auch
der Richter war an keiner Öffentlichkeit interessiert.
Öffentlichkeit erschwert dem Rechtsanwalt die Wahrnehmung
des Rechts als unabhängiges Organ der Rechtspflege
Keine Öffentlichkeit !
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Rolf Schälike. |