DDR und Deutschland Heute


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Der Versuch eines Vergleichs zwischen Vergangenheit und Gegenwart

Eckpunkte im Leben von Rolf Schälike

November 1984
Urteilsverkündung im Bezirksgericht Dresden

Oktober 2004
Aus dem Schreiben des Rechtsanwalts ans Landgericht

 

Zur Urteilsverkündung kamen ca. 30-40 Freunde von Rolf Schälike.
Damit hat die Staatssicherheit nicht gerechnet.
Diese hatte nur 10-15 Stasileute als Besucher organisiert.
Ein neuer Urteils-Verkündungsraum, in den nur 15 Zuschauer passten, musste her.
Die Urteilsverkündung verschob sich um Stunden.
Zur Anhörung der Urteilsformel wurde nur die Ehefrau zugelassen. Alle anderen Freunde wurden nicht in den Raum gelassen.

Die Gerichtsorgane und die Staatssicherheit sahen sich zunehmend genötigt, die Äußerungen vor Gericht nur noch in beschränktem Maße dem Publikum vorzubringen, da diese sonst damit rechnen mussten, dass alle Äußerungen im falschen Zusammenhang oder falscher Darstellung im Westen in den Medien wiedergefunden werden. Eine Wahrnehmung der Aufgaben des DDR-Gerichtsorgane und der Staatssicherheit als Organe der Rechtpflege und  der Sicherheit und Ordnung wurden dadurch zunehmend erschwert. Es wurde vermutet, dass Rolf Schälike dem Gericht und der Staatsicherheit gezielt die Möglichkeit erschwerte, deren Rechte effektiv wahrnehmen zu können.

Hinzu kommt, dass bei den Verhandlungen im Publikum - offenbar durch die Verfügungsbeklagten beauftragte - Personen sitzen, die Äußerungen des Prozessbevollmächtigten mitschreiben. Diese "Zitate" - und auch offensichtlich versehentliche Versprecher des Prozessbevollmächtigten - werden sodann - in vollkommen entstellter und verzerrter Weise - auf den angegebenen Internerseiten wiedergegeben. Auch hier sieht sich der Prozessbevollmächtigte zunehmend genötigt, seine Äußerungen vor Gericht nur noch in beschränktem Maße vorzubringen, da er sonst damit rechnen muss, dass jede seiner Äußerungen im falschen Zusammenhang oder falscher Darstellung auf den genannten Seiten wiederzufinden sind. Eine Wahrnehmung der Aufgaben des Rechtsanwalts als unabhängiges Organ der Rechtspflege wird dadurch zunehmend erschwert. Es ist zu vermuten, dass die Verfügungsbeklagten dem Verfügungskläger gezielt die Möglichkeit erschweren, seine Rechte effektiv wahrnehmen zu lassen.

Die Argumentation des Rechtanwaltes ist für uns nicht nachvollziehbar. Er scheut eindeutig die Öffentlichkeit eben wie der Richter in Dresden.

Es lag in der Macht des Dresdener Richters, den Saal nicht zu wechseln. Aber auch der Richter war an keiner Öffentlichkeit interessiert.

Öffentlichkeit erschwert dem Rechtsanwalt die Wahrnehmung des Rechts als unabhängiges Organ der Rechtspflege

Keine Öffentlichkeit !

  • Erklärung des Autors zu den Versuch eines Vergleiches

     

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    Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 15.12.03.
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