DDR und Deutschland Heute

Wahrheitspflicht des Rechtsanwalts
2003/2004


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Unangemessenheit der Mittel

In der DDR wurde Rolf Schälike 1984 zu 7 Jahren Zuchthaus wegen der Verbreitung von 7 Büchern in 13 Fällen verurteilt.

10,5 Monate war Rolf Schälike in der Untersuchungshaft.

Die Höhe dieser Strafe war unangemessen hoch, zumal auch die Anklage auf tönernden Füßen stand.

Von der Richtigkeit dieser richterlichen Entscheidung waren die Staatsanwältin, Frau Raue und der Richter, Herr Hettmann überzeugt. Bis heute haben sich beide bei Rolf Schälike nicht entschuldigt.
Ohne deren Motivation, persönlichen Interessen und aktiven Handeln wäre Rolf Schälike nicht verurteilt worden.
Gezwungen hat die beiden niemand. Paragrafen und die DDRT-Verfassung mussten herhakten.

Beide machten sich keine Gedanken über die persönlichen Folgen für Rolf Schälike, dessen Familie, Freunde und eigentlich auch über die Folgen für den DDR-Staat.

Ähnlich verhält es sich mit den Handlungen der Rechtsanwälte des Klägers.

Diese machen sich keine Gedanken über die persönlichen Folgen für Rolf Schälike, dessen Familie, Mitarbeiter und eigentlich auch keine Gedanken über die Folgen für den deutschen Staat.

Sie verteidigen eine zweifelhafte Person und verursachten bei Rolf Schälike schon Kosten von mehr als 20.000,00 EUR - ungeachtet dem großen Zeitaufwand zur Abwehr absurder Argumente, Interpretationen, Anzeigen, Drohungen.

Das Ganze steht in  keinem gesunden Verhältnis zum sachlichen Anliegen.

Es werden die juristischen und andere Machstrukturen genutzt, um mit unlauteren Mitteln die persönlichen Interessen mit schönen Worten, sich auf Gesetze und das Grundgesetz berufend, durchzusetzen.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 10.03.04
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