Taeterschutz - Missbrauch durch Betrueger Rolf Schaelike - Januar 2004 Hamburger Sparkasse (Haspa) - April 2003
Die Haspa gewaehrt der GmbH einen ueberziehungskredit.
Dafuer buergen die drei geschaeftsfuehrende Gesellschafter. Nach Trennung von diesem Geschaeftsfuehrer und Verdacht auf Untreue und Betrug verweigert die Haspa, sich auf den Datenschutz berufend, der Gesellschaft die Herausgabe der Kopie des Firmenschreibens. Arbeitsamt Hamburg - Mai 2003 Das Arbeitsamt Hamburg erhaelt Gehaltsmitteilungen vom arbeitslosen Geschaeftsfuehrer, die er sich selber ausgestellt hat. Auf die Mitteilung der Gesellschaft, dass die Angaben nicht zu stimmen brauchen (der ehemalige Geschaeftsfuehrer war fuer Faelschungen bekannt) reagiert das Arbeitsamt nicht. Das Arbeitsamt deckt, sich auf den Datenschutz berufend damit, moegliche Betrueger. Universitaet - Mai 2003 Nach Entlassung eines Diplom-Wirtschaftsingenieurs entstehen Zweifel, ob der Entlassene wirklich ein Diplom hat. Eine Anfrage bei der Universitaet fuehrt zu keinen Erfolg. Die Universitaet verweigert die Auskunft, sich auf den Datenschutz berufend.
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