DDR und Deutschland Heute

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Datenschutz - informationelle Selbsbestimmung

Taeterschutz - Missbrauch durch Betrueger

Rolf Schaelike - Januar 2004

Hamburger Sparkasse (Haspa) - April 2003

Die Haspa gewaehrt der GmbH einen ueberziehungskredit. Dafuer buergen die drei geschaeftsfuehrende Gesellschafter.
Die Buergen muessen Angaben zu deren Einkommen machen. Der eine Geschaeftsfuehrer gibt als Beleg fuer im Namen der GmbH eine Einkommenserklaerung ueber sein Gehalt als GmbH-Geschaeftsfuehrer.

Nach Trennung von diesem Geschaeftsfuehrer und Verdacht auf Untreue und Betrug verweigert die Haspa, sich auf den Datenschutz berufend, der Gesellschaft die Herausgabe der Kopie des Firmenschreibens.

Arbeitsamt Hamburg - Mai 2003

Das Arbeitsamt Hamburg erhaelt Gehaltsmitteilungen vom arbeitslosen Geschaeftsfuehrer, die er sich selber ausgestellt hat.

Auf die Mitteilung der Gesellschaft, dass die Angaben nicht zu stimmen brauchen (der ehemalige Geschaeftsfuehrer war fuer Faelschungen bekannt) reagiert das Arbeitsamt nicht.

Das Arbeitsamt deckt, sich auf den Datenschutz berufend damit, moegliche Betrueger.

Universitaet - Mai 2003

Nach Entlassung eines Diplom-Wirtschaftsingenieurs entstehen Zweifel, ob der Entlassene wirklich ein Diplom hat.

Eine Anfrage bei der Universitaet fuehrt zu keinen Erfolg.

Die Universitaet verweigert die Auskunft, sich auf den Datenschutz berufend.

 

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 25.01.04
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