Anwalt A.B. So koennte ein konkreter
Rechtsanwalt aussehen, Taetigkeitsschwerpunkte:
Fehlt
einem die uebersicht ueber all die Machenschaften eines ehemaligen
geschaeftsfuehrenden Gesellschafters, der seinerzeit im Namen der Gesellschaft
mit dem Firmen-RA A.B. die Interessen der Gesellschaft, aber im
Wesentlichen die privaten und angeblichen Interessen der Gesellschaft
besprach
Die verbliebenen Geschaeftsfuehrer-Gesellschafter erkannten seinerzeit nicht, dass der Rechtsanwalt A.B. durch eine unqualifizierte Rechtsberatung und Leitung einer Gesellschafter-Versammlung, in der die vom RA A.B. vorab formulierten und juristisch nicht haltbaren Beschluesse gefasst wurden, bestenfalls einfach Geld verdienen wollte.
Dieses Rechtsanwalt-Geld hat Rechtsanwalt A.B allerdings erschlichen, indem er den Geschaeftsfuehrern erfolgreich einredete, die schon beim Notar geplante und rechtzeitig einberufene Gesellschafterversammlung abzublasen, auf einen anderen Termin zu verlegen und in seinen, des Rechtsanwalts A.B. Raeumen, durchzufuehren.
Drei
Wochen spaeter hat RA A.B. sein Mandat niedergelegt.
Wir sagen aber auch voraus, das hat nicht geklappt!
Die Gesetzesmuehlen mahlen sehr langsam, aber sie mahlen!
Die Klage gegen den Rechtsanwalt A.B. ist eingereicht. Im Dezember 2004 haben wir dem Grunde nach gewonnen. Der Hoehe nach nur teilweise.
Mehr als 3.500,00 € muss uns Anwalt A.B. wegen Falschberatung zurueckzahlen, was er auch umgehend tat.
Jetzt haben wir eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer wegen Falschaussage vor Gericht abgegeben.
Wir sind gespannt, ob ein vor Gericht in eigener Beruftshaftungssache luegender Anwalt von seiner Anwaltskammer zur Rechenschaft gezogen wird.
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Rolf Schaelike |