DDR und Deutschland Heute

Deutsche Richter

Deutsche Richter   Sitemap   Home



Richter-Swinger-Club

 "Alles andere als Bluemchensex"

In Berlin ist der Richter Hubert F. wegen Gewaltanwendung auf einer seiner Partys verurteilt worden / Von Peter Carstens

BERLIN, 5. Juni 2003. Hubert F. war Richter am Amtsgericht in Brandenburg an der Havel. Nun sitzt er selber im Gefaengnis. Denn Richter F. wurde Opfer seiner Leidenschaften und dann zum Taeter. "Ich hab' mein Dezernat im Griff", hatte er vor der 33. Grossen Strafkammer des Berliner Landgerichts erklaert: Montags sprach Richter F. in Brandenburg Recht, an den anderen Tagen der Woche arbeitet er daheim und betrieb in seiner Wohnung im gutbuergerlichen Berliner Stadtteil Steglitz einen privaten Swinger-Club. Mittelpunkt des Geschehens an drei Abenden der Woche war waehrend einiger Monate des Jahres 2001 seine Freundin Lydia S., eine damals zwanzig Jahre alte Slowakin, die ihren Koerper den zahlenden Gaesten zum Vergnuegen darbot. Oft war sie die einzige Frau bei den Veranstaltungen.

Richter F. und Lydia S. waren ein Paar, freilich ein ungleiches. Als Gast einer frueheren "Party" des Richters war die junge Frau zum ersten Mal nach Steglitz gekommen und bald danach bei ihm eingezogen. Man kaufte ein gemeinsames Bett, auch eine Katze wurde angeschafft, die auf den Namen "Liebe" (Laska) getauft wurde. Lydia S. besuchte eine Sprachschule, Hubert F. zahlte ihre Krankenversicherung und gab ihr gelegentlich Geld fuer Fahrten nach Hause. Am vielfaeltigen Sexualleben in der Wohnung hatte sie praegenden Anteil, einer sei ihr nie genug gewesen, mit drei, vier Maennern gleichzeitig wurde verkehrt, waehrend der Richter, leicht bekleidet mit einem schwarzen Body, den pausierenden Gaesten Sekt ausschenkte. Alle waren zufrieden - jedenfalls behaupteten das immer neue, von der Verteidigung herbeigebrachte Zeugen, die in ermuedender Gleichfoermigkeit davon berichteten, wie angenehm und kultiviert es auf des Richters Sex-Partys zugegangen sei. Zumindest einmal muss doch etwas schiefgegangen sein. Lydia S. wurde gegen ihren Willen festgehalten, ihr wurde mit der Faust Gewalt angetan, und der Richter F., der sie haette schuetzen sollen, habe dabei weg- oder sogar zugesehen. So lautete der Vorwurf des Staatsanwaltes.

Doch damit nicht genug. Denn Hubert F. vermietete nebenbei noch Zimmer an die Prostituierte "Jessica" und beschaeftigte eine polnische Touristin nicht bloss als Putzfrau: Wenn es beim Richter F. keine Hemden zu buegeln, keine Waesche zu waschen gab, wurden Freier empfangen. Fuer ihre vielfaeltigen Dienste wurde die Polin pauschal mit einhundert Mark pro Tag bezahlt. Hubert F. schaltete Kleinanzeigen, verhandelte mit den Freiern und ueberwachte das Geschehen von seinem Arbeitszimmer aus, wo er sich ansonsten mit seinen Gerichtsakten befasste. Vor dem Landgericht verteidigte er sein Recht auf ein Privatleben nach eigenem Geschmack. Auf "Bluemchensex" habe er nicht gestanden, aber sexuelle Noetigung als gemeinschaftliche Tat - davon koenne keine Rede sein. Auch nicht davon, dass er Lydia "seines Vermoegensvorteils wegen" ausgebeutet habe. "Wenn ein Baecker diese Partys veranstaltet haette, waere er nicht vor Gericht gezerrt worden", so vermutete der Angeklagte. Die Einnahmen von den Freiern - 50 Euro pro Gast - haetten ihnen beiden zur Verfuegung gestanden.

Wie harmonisch alles gewesen sei, das sollten die Zeugen - Busfahrer, Germanisten, Buergermeister, Hausverwalter - bestaetigen, die der Richter in zumindest einem Fall selbst zur Aussage ermuntert hat. Das war ein Fehler. Denn das Gericht wertete dies als Versuch der Verdunkelung und erliess am zweiten Verhandlungstag Haftbefehl gegen Hubert F., er ging ins Gefaengnis. Fuenf Wochen lang hielt er es dort aus, sein Anwalt Gregor Samimi liess ganze Kaskaden von Beweisantraegen auf das Gericht herabregnen, mit deren Hilfe belegt werden sollte, wie froehlich Lydia S. gewesen sei, dass sie keine nachweisbaren Verletzungen oder merklichen sonstigen Beeintraechtigungen erlitten habe, dass sie die Beschuldigungen nur erhoben habe, um dem Richter zu schaden und vor ihrem nunmehrigen Ehemann (den sie auf einer der Richter-Partys kennengelernt hatte) besser dazustehen. Sogar ein Privatdetektiv wurde losgeschickt, um weitere Zeugen zu finden und Tatsachen beizubringen, die den Richter entlasten koennten.

Unterdessen wurde Hubert F. von Sitzungstag zu Sitzungstag gelber im Gesicht. Zwischen den Verhandlungen formulierte er in seiner Zelle eigene Beweisantraege und stellte detaillierte Berechnungen an, wieviel er fuer seine Veranstaltungen ausgegeben hatte: Sekt von Aldi, Plastikbecher, 90-Grad-Waesche fuer die Bettuecher, Teelichter, Kondome. So wollte er nachweisen, dass die Einnahmen seiner Partys seine Ausgaben nicht einmal gedeckt haetten. Alles in allem hatte er berechnet, dass er 661 Mark mehr ausgegeben als eingenommen hatte - "und nun lassen Sie mich bitte frei". Er blieb in Haft. Und auch ein Befangenheitsantrag gegen Richter und Schoeffen wurde abgelehnt wie viele andere Antraege auch. Am Abend des achten Verhandlungstages erwies es sich, dass die Geduld des Gerichts groesser war als die Nerven des Angeklagten stark: Hubert F. legte ein Gestaendnis ab: Ja, es koenne sein, dass er bei der Vergewaltigung von Lydia S. dabeigewesen sei und ihr die Hand auf den Mund gelegt habe, als sie schrie. Hubert F. wurde am Mittwoch zu drei Jahren Gefaengnis verurteilt.

Quelle: FAZ vom 6.6.2003

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schaelike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 13.01.04
Impressum