________________________________________________ Gerichtspraesident verurteilt wegen Kinderpornos Hamburger Abendblatt. 11.01.07, S.11
Ob die Information stimmt, wurde nicht recherchiert. Wir gehen davon aus, dass der Gerichtspraesidenten ueber seinen Anwalt Herrn Gerhard Strauch Post erhalten. Er teilte uns mit, dass
Amtseinfuehrung des Praesidenten des
Verwaltungsgerichts Dr. Xxxxx
Sehr geehrter Herr Staatsminister Dr. Wagner,
sehr geehrter Herr Praesident Dr. Xxxxx, sehr geehrte Damen und Herren
Praesidenten und Abgeordnete, liebe Gaeste, meine Damen und Herren, zur
offiziellen Amtseinfuehrung als neuer Praesidenten des Verwaltungsgerichts
Kassel – inoffiziell ist er ja schon einige Zeit bei uns taetig –
gratuliere ich Ihnen im Namen der Stadt Kassel sehr herzlich. Quelle: Offizielle Seite der Stadt Kassel 08.11.07: Inzwischen haben wir vom Gerichtspraesidenten ueber seinen Anwalt, den Herrn Gerhard Strauch Post erhalten. Wir hatten angenommen, dass ein verurteilter Gerichtspraesident seine Resozialisierung so sieht, dass er uns direkt bittet, nicht identifizierend ueber seine Schandtaten zu berichten, und nicht sofort einen Anwalt einschaltet. Nun sind wir keine hilflosen Kinder, da braucht er moeglicherweise unbedingt anwaltliche Hilfe. Auch kann es sein, dass das eigene juristische Wissen des Gerichtspraesidenten nicht genuegt, um uns zu drohen und dabei Geld zu verdienen. Wir erfahren jedoch, dass der Gerichtspraesident weder zu seiner Person noch zu jeder beliebigen anderen Fragen mit uns kommunizieren moechte. Zu unserem Hinweis, dass sein Anliegen, nicht mehr ueber die Taten eines Gerichtspraesidenten berichten zu duerfen, unseres Persoenlichkeitsrecht und unseres Recht auf informationelle Selbstbestimmung stark beruehren, haben wir erfahren, dass nicht nur wir ueber Rechte verfuegen, sondern der Gerichtspraesident ebenfalls. Danke, Herr Gerichtspraesident a.D. fuer diesen Hinweis. Wir wussten nicht, dass ausser uns, andere ebenfalls Rechte besitzen. Nebenbeibemerkt: Der Artikel des Hamburger Abendblatt ist immer noch im Internet zu finden, wie viele andere Bericht ueber verurteilte Gerichtspraesidenten.
Wie ein Student zum Justizirrtum wurde Von Ralf Nehmzow Ali Rasoulzadegan (27) studiert Architektur im sechsten Semester, jobbt nebenbei, um sich sein Studium zu finanzieren - ein unbescholtener Buerger. Und doch geriet er unschuldig in die Muehlen der Behoerden, wurde zum "Justizirrtum", weil Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht schlampig ermittelten. Der Fall ist aussergewoehnlich: Weil Rasoulzadegan angeblich betrunken (0,8 Promille) Auto gefahren sein soll, verurteilte ihn das Amtsgericht Ende Juli 2005 per Strafbefehl zu 1500 Euro Geldstrafe (Trunkenheit im Verkehr). Die Fahrerlaubnis wurde ihm fuer elf Monate entzogen. Rasoulzadegan verlor daher einen Nebenjob, musste Schulden machen. Erst als er spaeter vor Gericht selbst auf eine eigene Blutprobe bestand, kam der Irrtum heraus, wurde er freigesprochen. Der aerger begann am 15. Juni 2005: Rasoulzadegans Auto war in der Werkstatt. Er nahm sich einen Mietwagen, den er zeitweise Freunden ueberliess. Einer von ihnen wurde betrunken in dem Wagen von der Polizei erwischt. Der Mann zeigte dreist Rasoulzadegans Fuehrerschein vor, der im Auto war. "Ich habe ihm sofort die Freundschaft gekuendigt." Dann kam Post: von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht. Rasoulzadegan sagte, es sei ein Irrtum, er habe ein "Alibi" - alles eine "Schutzbehauptung", hiess es in der Justiz dazu. Im ersten Prozess im Januar 2006 "erkannten" ihn zwei Polizisten zu 70 beziehungsweise 80 Prozent wieder. Rasoulzadegan verlangte eine vergleichende Blutprobe - mit Erfolg. Sieben Monate nach dem Vorfall wurde nun die DNA von Rasoulzadegans Blut mit dem Blut des Fahrers verglichen, bei dem die 0,8 Promille festgestellt wurden. Das Ergebnis: Es war nicht identisch. Am 3. April 2006 wurde Rasoulzadegan freigesprochen. Er erinnert noch den Eindruck des jungen Amtsrichters: "Der war sehr nachdenklich." "Der Fall zeigt, dass gerade bei Massendelikten oft zu voreilig nach Aktenlage entschieden wird", sagt der renommierte Verkehrsrechtsanwalt Rolf-Peter Rocke, der Rasoulzadegan seit Maerz 2006 als Mandanten betreut. "Die Staatsanwaltschaft hat von Amts wegen nicht nur belastendes, sondern auch entlastendes Material zu beschaffen. Das wurde hier versaeumt." Rocke strengt fuer seinen Mandanten eine Schadenersatzklage gegen die Stadt an. Rasoulzadegan: "Erschreckend, wie schnell man unschuldig ins Visier der Justiz geraten kann. Nur weil ich so hartnaeckig war, konnte ich meine Unschuld beweisen." Erschienen am 5. Juli 2006 - http://www.abendblatt.de/daten/2006/07/05/582307.html ___________________________________ Richter schoss auf Jugendliche Selbst Justiz: Sie warfen Schneebaelle an sein Haus, da griff der Jurist zur Flinte. Er bleibt frei. Von Ludger Fertmann Lueneburg - Weil sie bei einer Schneeballschlacht sein Haus getroffen hatten, hat ein 55 Jahre alter Amtsrichter in Dumsdorf bei Lueneburg mit einer Schrotflinte zweimal auf zwei Jugendliche geschossen. Dabei verletzte er einen 16-Jaehrigen am Oberarm. Die Staatsanwaltschaft Lueneburg liess den Richter umgehend festnehmen. Sie beantragte Haftbefehl. Der Haftrichter aber lehnte ab und setzte den Kollegen wieder auf freien Fuss. Es gebe keinen Verdacht auf eine Toetungsabsicht. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter "wegen des Verdachts eines versuchten Toetungsdelikts". Oberstaatsanwalt Juergen Wigger: "Wir gehen davon aus, dass in die Richtung des Jungen geschossen und eine Toetung billigend in Kauf genommen wurde." Seine Behoerde hat bei einer Hausdurchsuchung in Dumsdorf die Schrotflinte des Richters sichergestellt. Der Beschuldigte schweigt bislang zu den Vorwuerfen. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Jugendlichen sich an dem Abend "nur einen Spass gemacht haben". Der Verwundete hat eine leichte Fleischwunde. Sie wurde im Krankenhaus ambulant versorgt. Der Junge habe wohl Glueck gehabt, dass nicht weitere Schrotkugeln ihn getoetet haetten, sagte ein Polizist. Schrotmunition koenne durchaus toedlich wirken. Nach den bisherigen Ermittlungen gibt es keine dienstliche Verbindung des Amtsrichters zu den beiden Jungen, also auch kein Motiv fuer eine gezielte Provokation etwa nach einer vorangegangenen Verurteilung durch diesen Richter. Aufatmen im Justizministerium in Hannover: Der Richter hat sich gestern nach einem Gespraech mit seiner Vorgesetzten am Amtsgericht Lueneburg krankschreiben lassen und wird wohl laengere Zeit dienstunfaehig bleiben. Damit hat das Ministerium Zeit gewonnen. Es ist zwar kaum vorstellbar, dass der Beschuldigte in Lueneburg weiter Recht spricht, ehe sein Verfahren rechtskraeftig abgeschlossen ist. Aber der Mann kann wegen der richterlichen Unabhaengigkeit nicht wie ein normaler Beamter vom Dienst suspendiert werden. Das kann nur das Richterdienstgericht. Dieses Gremium, dem ausschliesslich Richter angehoeren, entscheidet auf Antrag des Justizministeriums. Je nach Resultat der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen kann die Sanktion von einem einfachen Verweis ueber Gehaltseinbussen bis hin zur Entfernung aus dem oeffentlichen Dienst reichen. Die droht Richtern wie allen anderen Beamten bei einer Verurteilung zu mindestens einjaehriger Haftstrafe. Erschienen am 27.01.2004 in Norddeutschland Hamburger Abendblatt vom 27.01.2004 - http://www.abendblatt.de/daten/2004/01/27/255413.html
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Rolf Schaelike |