Gerichtsurteil zur Nutzung von "www.eurodiva.de" Inhalte duerfen in die Domain www.eurodiva.de gestellt werden. Urteil des Landgerichts Hamburg 12.06.2003 z. 312 O 222/03 in unser eigenen Sache Das Verbot, unter der Internetdresse www.eurodiva.de Inhalte in das Internet einzustellen, wird aufgehoben. Tatbestand (Auszug) Der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zu. 2, naemlich unter der Domain "www.eurodiva.de" Inhalte in das Internet einzustellen, ist unbegruendet. Dieses Verbot wird unabhaengig vom konkreten unter der Domain eingestellten Inhalt verlangt.
ueber eine eingetragene Marke "EURODIVA" verfuegt der
Antragsteller unstreitig nicht. Kommentar von Rolf Schaelike:
Dagegen wurde Berufung und Klage erhoben.
In der Klage zum Hauptverfahren wurde zunaechst
auf dem Verbot bestanden, dann jedoch durch eine
wirre
Neuformulierung ersetzt.
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Rolf Schaelike |