|
DDR und Deutschland Heute
Wahrheitspflicht des Rechtsanwalts
2003/2004 |
Sitemap |
Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen
werfen!
Mit diesem, angeblich wohlgemeinten Satz
hat der Rechtsanwalt des Klägers am 23.03.2003 versucht, auf die
Mitgesellschafter, die sich mit den Machenschaften des Klägers
auseinandersetzten, Druck auszuüben und auf deren Rechte zu verzichten.
Hinter dem Satz "Wer im Glashaus sitzt,
soll nicht mit Steinen werfen" verbirgt sich die beleidigende,
entwürdigende, dem Grundgesetz
Artikel 1 und Artikel 2
widersprechende Behauptung, Rolf Schälike steht in den Machenschaften dem
Kläger im Nichts nach.
Von Rolf Schälike wird erwartet, dass er
sich nicht um die Beseitigung der Machenschaften kümmert, da dies ja
angeblich ihm schaden würde.
Das ist eine direkte Drohung. Drohungen
sind sittenwidrig.
Der Rechtsanwalt versuchte, Rolf Schälike
und die anderen Gesellschafter zur Abgabe einer falschen
Willenserklärungen zu zwingen.
Markus Wolf drohte
1978 im persönlichen Gespräch, sollte ich Agent der BRD sein, damit, dass
ich ihn ganz anders erleben werde - wir saßen am Kaffeetisch und aßen
Kuchen und tranken Kaffee.
Er hatte vergessen, dass uns nicht gedroht werden kann. Wie weit
muss dieser Mann 1978 gefallen sein!
Heute fühle ich mich hilflos bedroht, in meiner Existenz, in der
Existenz meiner Familie - bedroht durch eine juristische Maschinerie, in
der sehr konkrete Rechtanwälte eine nicht unwesentliche Rolle spielen.
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schälike
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 10.03.04
Impressum |