DDR und Deutschland Heute

Wahrheitspflicht des Rechtsanwalts
2003/2004


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Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen!

Mit diesem, angeblich wohlgemeinten Satz hat der Rechtsanwalt des Klägers am 23.03.2003 versucht, auf die Mitgesellschafter, die sich mit den Machenschaften des Klägers auseinandersetzten, Druck auszuüben und auf deren Rechte zu verzichten.

Hinter dem Satz "Wer im Glashaus sitzt, soll nicht mit Steinen werfen" verbirgt sich die beleidigende, entwürdigende, dem Grundgesetz Artikel 1 und Artikel 2 widersprechende Behauptung, Rolf Schälike steht in den Machenschaften dem Kläger im Nichts nach.

Von Rolf Schälike wird erwartet, dass er sich nicht um die Beseitigung der Machenschaften kümmert, da dies ja angeblich ihm schaden würde.

Das ist eine direkte Drohung. Drohungen sind sittenwidrig.

Der Rechtsanwalt versuchte, Rolf Schälike und die anderen Gesellschafter zur Abgabe einer falschen Willenserklärungen zu zwingen.

Markus Wolf drohte 1978 im persönlichen Gespräch, sollte ich Agent der BRD sein, damit, dass ich ihn ganz anders erleben werde - wir saßen am Kaffeetisch und aßen Kuchen und tranken Kaffee.
Er hatte vergessen, dass uns  nicht gedroht werden kann. Wie weit muss dieser Mann 1978 gefallen sein!

Heute fühle ich mich hilflos bedroht, in meiner Existenz, in der Existenz meiner Familie - bedroht durch eine juristische Maschinerie, in der sehr konkrete Rechtanwälte eine nicht unwesentliche Rolle spielen.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 10.03.04
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