DDR und Deutschland Heute

Sachlichkeitsgebot für Rechtsanwälte 2003/2004


 

Sachlichkeitsgebot

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Erfahrungen mit konkreten Rechtsanwälten

Wir sehen einen Widerspruch zum Sachlichkeitsgebot im Verhalten, den Schriftstücken, Klagen, Widersprüchen und Berufungen von Rechtsanwälten der Gegenseite.

Die folgenden als Beispiel genannten Formulierungen des einen Rechtsanwaltes empfinden wir als entwürdigend, ehrverletzend und beleidigend. Unser Meinung nach wurden wir bewusst beleidigt, entwürdigt und genötigt.

Wir denken, das Sachlichkeitsgebot ist vom Rechtsanwalt u.a. durch folgende Äußerungen nicht gewahrt:

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 03.12.04
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