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DDR und Deutschland Heute
Wahrheitspflicht des Rechtsanwalts
2003/2004 |
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Elena Schälike als Zeugin für die Seriosität des
und das Wissen über das EURODIVA-Konzept
In mehreren Schreiben wird vom Rechtsanwalt
im Namen des Klägers behauptet, den anderen Gesellschaftern und
Geschäftsführern wäre das EURODIVA-Versicherungskonzept bekannt und von
ihm angediehen worden. Als "Beweis"
wird ein Mail vom 01.03.2003 an Frau Elena Schälike angeführt.
Absolut lächerlich. Der Kläger ist am 28.
Februar 2003 entlassen worden. Noch
am 27.02.2003 hat der Kläger auf der Geschäftsführer-Konferenz auf die
Frage, was ist EURODIVA erklärt, EURODIVA wäre eine Privatsache und hat
sich erledigt. Die Mails an und von
Frau Elena Schälike stammen vom 01. März 2003, 1 Tag nach der Entlassung.
Als Beweis absolut untauglich.
Abgesehen davon, dass dieses Mails nicht an
den Kläger adressiert war und es unbekannt ist, wie der Kläger sich das
Mail beschafft hat, müsste der Rechtsanwalt wissen, dass solche Beweise
untauglich sind. Der Rechtanwalt
bedient sich bewusst unzulässiger Mittel, um mit allen Mitten auf Rolf Schälike
Druck
auszuüben und ihn fertig zu machen.
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Rolf Schälike
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 10.03.04
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