DDR und Deutschland Heute

Wahrheitspflicht des Rechtsanwalts
2003/2004


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Elena Schälike als Zeugin für die Seriosität des und das Wissen über das EURODIVA-Konzept

In mehreren Schreiben wird vom Rechtsanwalt im Namen des Klägers behauptet, den anderen Gesellschaftern und Geschäftsführern wäre das EURODIVA-Versicherungskonzept bekannt und von ihm angediehen worden.

Als "Beweis" wird ein Mail vom 01.03.2003 an Frau Elena Schälike angeführt.

Absolut lächerlich. Der Kläger ist am 28. Februar 2003 entlassen worden.

Noch am 27.02.2003 hat der Kläger auf der Geschäftsführer-Konferenz auf die Frage, was ist EURODIVA erklärt, EURODIVA wäre eine Privatsache und hat sich erledigt.

Die Mails an und von Frau Elena Schälike stammen vom 01. März 2003, 1 Tag nach der Entlassung.

Als Beweis absolut untauglich.

Abgesehen davon, dass dieses Mails nicht an den Kläger adressiert war und es unbekannt ist, wie der Kläger sich das Mail beschafft hat, müsste der Rechtsanwalt wissen, dass solche Beweise untauglich sind.

Der Rechtanwalt bedient sich bewusst unzulässiger Mittel, um mit allen Mitten auf Rolf Schälike Druck auszuüben und ihn fertig zu machen.

 
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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 10.03.04
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