Weiter lesen verboten! Veroeffentlichung der Einstweiligen Verfuegung ebenfalls verboten, obwohl in dieser lediglich stand, dass verboten wird, die auf AST3 beigefuegte Darstellung [Text] zu veroeffentlichen etc. Allerdings stand da auch der Name des Antragstellers, eines Anwalts
Ausfertigung
Beschluss Die Veroeffentlichung dieses Beschlusses einschliesslich der Begruendung ist mit einer neuen Einstweiligen Verfuegung, dem Beschluss des Landgerichts Berlin Az. 27 O 112/09 vom 05.02.09 durch die Zensurrichter Herrn Mauck, von Drenkmann und Frau Dr. Hinke verboten worden. Die Auseinandersetzungen mit dem klagenden Anwalt duerfen damit, was die Form und oeffentlichkeit betrifft, lediglich in der beschraenkten oeffentlichkeit des Gerichtssaals nach den von den Zensoren vorgegebenen Regeln erfolgen. Es ist angeblich lediglich eine privatrechtliche Auseinandersetzung. Tatsaechlich wird jedoch die oeffentliche Beobachtung und Kritik an der Justiz, der zentral beteiligten Institution am drohenden finanziellen, wirtschaftlichen und politischem Desaster unterdrueckt.
DAS IST GEHEIMJUSTIZ PUR
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