Der deutschrussischer Häuslebauer - Rolf Schälike - 29.02.2004 Er wohnte mit Frau und Kind in Winsen, unweit von Hamburg. Was er nicht wusste, war die Besonderheit von Winsen. Es sollte ausländerfrei bleiben. Natürlich alles gesetzlich, wie es sich in einem Rechtsstaat geziehmt. Er ist Deutscher, kommt aus dem Kasachstan. Damit ist er Deutschrusse, eigentlich Russe. In Kasachstan war er
Handwerker und Mähdrescherfahrer, besaß einen angesehenen Beruf und immer
Arbeit. Er hatte ein Haus. Alle aus seiner Familie hatten ihr Haus. Als Aussiedler erhielt er
in Winsen 60.000,00 DM zum Bau eines Hauses. Also keine Problem, ein Grundstück zu kaufen und bei der Bank Kredit aufzunhemen. Nach 1 Jahr konnte man schon in dem halb errichteten Haus wohnen. Man war ja in Kasachstan an einiges gewohnt. Jetzt konnte auch noch die Miete konnte gespart und mehr Geld in das Haus gesteckt werden. Wenn es nur nicht die feindlichen Deutschen mit deren unverständlichen Gesetzen gäbe. Das Hausgrundstück lag
direkt an einer ruhigen Straße, einer Sackgasse. Dem richtigen Deutschen
gefiel das natürlich nicht. Eine Beschwerde folgte der anderen. Der
deutschrussische Häuslebauer musste sich schon bei der Baugenehmigung mit
den unverständliochen Beschwerden des Nachbarn rumschlagen. Die meisten
Schwierigkeiten bereitete ihm das, wie er meinte, angebliche Recht des
Nachbarn, durch sein Grundstück zum eigenen Haus fahren zu dürfen. Viele male musste der
Häuslebauer Baumaterial von seinem Grundstück, welches er auf dem
Weg lagerte, schleunigst wegräumen und noch dazu dafür Strafe zahlen. Anstelle all seine Kraft und das schwer verdiente Geld sowie die freie Zeit in den Bau des Hauses zu stecken, musste sehr viele Türen bei den Behörden, Gerichten und der Polizei, die immer wieder vom Nachbarn herangezogen wurden, geöffnet werden. Die Ehefrau des Nachbarn
machte da mit. Nach 4 Jahren hat es dem
Häuslebauer gereicht. Nachdem er diese tödlichen Gefahren entronnen war und seiner Frau berichten konnte - der Nachbar konnte sein Haus ja auch anders erreichen -, ging der Böse lebensmutig in den nächsten 15 Minuten auf dem ihm dem Wegegesetz nach zustehenden Weg ordentlich nach Hause, um es dem mörderlichen Nachbarn zu zeigen. Nicht Neues passierte. Dann wurde die Polizei geholt und im Haus wurde das Totschlag-Werkzeug, das Zimmermannsbeil, sichergestellt. Der Häuslebauer wurde mitgenommen. Vor dem Amtsgericht wurde auf mögliche Unzerechnungsfähigkeit plädiert. Der Häuslebauer kam sofort aus dem Gericht in die Psychiatrie. Teure und zeitaufwendige ärztliche Untersuchungen folgten. Das Haus konnte nicht weiter gebaut werden. Der Bankkredit konnten nicht getilgt werden. Die 60.000,00 DM und die 4 Jahre Arbeit - alles war pfusch. Deutschland hat mit Steuergeldern und unbezahlter Arbeit von 4 Jahren ein fast fertiges Haus erhalten. Die Gewinner waren die Bank und der neue Hauskäufer, bestimmt ein richtiger Deutscher, vielleicht sogar der böse Nachbar. Nun hat er vielleicht zwei Häuser. Und all das nur deswegen, weil die Drohung - obwohl von biederen Nachbarn offensichtlich selber anders eingeschätzt - vom Gericht als eine wahre Bedrohung eingestuft wurde. Winsen hatte einen Ausländer, einen Deutschen weniger.
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