DDR und Deutschland Heute


 



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Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike

Einlassungen des Angeklagten

Der Angeklagte bestreitet teilweise, einzelne der genannten Schriften in Besitz gehabt zu haben, so dass er sie habe gar nicht weitergeben koennen. Darueber hinaus bestreitet er zum Teil einzelne Schriften vom Inhalt her zu kennen. Im uebrigen betonte er immer wieder, soweit es zur uebergabe von Schriften gekommen sei, als ueberzeugter Marxist und Kommunist niemals die Absicht gehabt zu haben, die verfassungsmaessigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der Deutschen Demokratischen Republik angreifen oder die gesellschaftlichen Verhaeltnisse in der DDR und anderen sozialistischen Staaten diskriminieren zu wollen. Ihm sei es darum gegangen, dass andere Buerger durch das Lesen der Buecher argumentationsfaehig werden sollten und zwar im positiven Sinne. Er verneint grundsaetzlich subjektiv die ihm zur Last gelegten Tatbestaende erfuellt zu haben.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 05.11.03.
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