Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen
Rolf Schaelike
Festellungen
Diese Feststellungen beruhen auf
-
den teilweisen Einlassungen des
Angeklagten,
- auf der auszugsweisen Verlesung der
Urteile des Bezirksgerichts Dresden gegen Hesse – 1 BS 47 a/80
- und gegen Wuttke – BS 20/84
- auf der zum Gegenstand der Beweisaufnahme
gemachten, im einzelnen bereits genannten Buecher
- und der auszugsweisen Verlesung
der Schriften
- “Ein Traum, der nicht entfuehrbar ist. Mein Weg zwischen Ost und West”,
- “Verantwortlich fuer Polen”
- “Menschenrechte – ein Jahrbuch fuer Osteuropa”,
der auszugsweisen Verlesung
- des Beschlagnahmeprotokolls (Pos. 104 und 106)
- sowie des Briefes von Warmbier an den Angeklagten vom 20.2.1982
- und des Antwortbriefes vom Angeklagten an Warmbier vom 28.4.1982.
Weiter wurden zum
Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht,
- der erste Entwurf des fingierten
Interviews des Zeugen Gottschalk
- und die endgueltige Fassung des Diapositivs
- sowie der Brief des Angeklagten an den Rat
des Stadtbezirkes Dresden-Mitte vom 9.3.1984.
Ausserdem wurden 11
in der Wohnung des Angeklagten beschlagnahmten Zettel und ein
beschlagnahmtes Heft “Buecherverleih” zum Gegenstand der Beweisaufnahme
gemacht.
Es wurden die
Zeugen
-
Wuttke
-
Poetzsch
-
Krueger
-
Jesch
-
Pohl
-
Gottschalk
vernommen.
Die fruehere
Vernehmung des Zeugen Dr. Wolfgang Schaelike vor dem Untersuchungsorgan vom
24.5.1984 wurde verlesen.
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.
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Rolf Schaelike.
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 05.11.03.
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