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Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike

Festellungen

Diese Feststellungen beruhen auf

  • den teilweisen Einlassungen des Angeklagten,
  • auf der auszugsweisen Verlesung der Urteile des Bezirksgerichts Dresden gegen Hesse – 1 BS 47 a/80
  • und gegen Wuttke – BS 20/84
  • auf der zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemachten, im einzelnen bereits genannten Buecher
  • und der auszugsweisen Verlesung

der Schriften

  •  “Ein Traum, der nicht entfuehrbar ist. Mein Weg zwischen Ost und West”,
  •  “Verantwortlich fuer Polen”
  •  “Menschenrechte – ein Jahrbuch fuer Osteuropa”,

der auszugsweisen Verlesung

  • des Beschlagnahmeprotokolls (Pos. 104 und 106)
  • sowie des Briefes von Warmbier an den Angeklagten vom 20.2.1982
  • und des Antwortbriefes vom Angeklagten an Warmbier vom 28.4.1982.

Weiter wurden zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht,

  • der erste Entwurf des fingierten Interviews des Zeugen Gottschalk
  • und die endgueltige Fassung des Diapositivs
  • sowie der Brief des Angeklagten an den Rat des Stadtbezirkes Dresden-Mitte vom 9.3.1984.

Ausserdem wurden 11 in der Wohnung des Angeklagten beschlagnahmten Zettel und ein beschlagnahmtes Heft “Buecherverleih” zum Gegenstand der Beweisaufnahme gemacht.

Es wurden die Zeugen

  • Wuttke
  • Poetzsch
  • Krueger
  • Jesch
  • Pohl
  • Gottschalk

vernommen.

Die fruehere Vernehmung des Zeugen Dr. Wolfgang Schaelike vor dem Untersuchungsorgan vom 24.5.1984 wurde verlesen.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 05.11.03.
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