DDR und Deutschland Heute


 



Sitemap

Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike

Parteiverfahren gegen  Rolf Schaelike

Wegen parteischaedigenden Verhaltens wurde er 1963 im Ergebnis eines Parteiverfahrens mit einer strengen Ruege belegt und nach weiteren Auseinandersetzungen, aus denen er keine Lehren gezogen hatte, im Jahre 1966 aus der Partei ausgeschlossen. Ausserdem erfolgte anschliessend seine fristlose Entlassung aus dem Zentralinstitut.

Zurueck                         Weiter                Inhaltsverzeichnis (Urteil)

.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schaelike.
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 27.10.03.
Impressum