Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike Parteiverfahren gegen Rolf Schaelike Wegen parteischaedigenden Verhaltens wurde er 1963 im Ergebnis eines Parteiverfahrens mit einer strengen Ruege belegt und nach weiteren Auseinandersetzungen, aus denen er keine Lehren gezogen hatte, im Jahre 1966 aus der Partei ausgeschlossen. Ausserdem erfolgte anschliessend seine fristlose Entlassung aus dem Zentralinstitut. Zurueck Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schaelike. | |||