Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike Freiberufliche Taetigkeit / Parteiausschluss / fristlose Kuendigung (1963-1966) Er arbeitete dann bis 1968 als freischaffender uebersetzer und Dolmetscher fuer Russisch. Die Gesellschaft gab ihm die Moeglichkeit, danach als Bauleiter im VEB Kraftwerksanlagenbau auf der Kraftwerksbaustelle Tierbach zu arbeiten und anschliessend bis 1971 als Mitarbeiter der Handeisvertretung in der UdSSR taetig zu sein. Wegen betrieblicher Veraenderungen war er von 1971 bis 1973 im Institut fuer grafische Technik als wissenschaftlicher Mitarbeiter eingesetzt. Keine aenderung des Verhaltens Da der Angeklagte keine aenderung in seinem Verhalten zeigte, indem er weiter gegen die Politik und Regierung auftrat, kam es 1973 zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Seit diesem Zeitpunkt ist der Angeklagte als freischaffender Sprachmittler der russischen Sprache taetig. Obwohl der Angeklagte sowohl im Elternhaus als auch im sowjetischen Kindergarten und dann in der Schule im kommunistischen revolutionaeren Sinne erzogen wurde und er in seinen Eltern Vorbilder hatte, wie Kommunisten denken und handeln, so dass ihm alle Entwicklungsmoeglichkeiten offen standen, nahm er diese Moeglichkeiten nicht wahr, sondern begann sich andere Positionen und Haltungen zu schaffen, die ihn immer mehr zur Konfrontation mit der Politik von Partei und Regierung der DDR brachten. Zurueck Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schaelike. | |||