DDR und Deutschland Heute


 



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Gruende - Beweiswuerdigung
Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike

Subjektive Haltung

Es entspricht den Tatsachen, dass der Angeklagte im Elternhaus und in der Schule eine kommunistische Erziehung genoss und sich zunaechst positiv fuer die sozialistische Gesellschaftsordnung in der DDR engagierte. Als er 1958 Kandidat der SED wurde, beantragte er von sich aus die Verlaengerung der Kandidatenzeit um ein weiteres Jahr. Im Verlaufe seiner Taetigkeit im Zentralinstitut fuer Kernforschung in Rossendorf vollzog sich jedoch ein fuer Ihn verhaengnisvoller Wandel, der schliesslich zum Ausschluss aus der SED fuehrte. Trotz staendiger Auseinandersetzungen im Familien- und Freundeskreis aenderte er sein Verhalten, das sein Bruder, der Zeuge Dr. Wolfgang Schaelike als gefaehrlich einschaetzte, nicht. Die Aussagen der Zeugen in der Hauptverhandlung, die mit ihren vorhergehenden Aussagen im Ermittlungsverfahren im Wesentlichen uebereinstimmen, wurden vom Senat aufgrund ihrer Eindeutigkeit nicht angezweifelt. Insbesondere auch deshalb nicht, weil sie unabhaengig voneinander lediglich mit anderen Worten und Details charakteristische Verhaltensweisen des Angeklagten wiedergaben. Die Aussagen widerlegen in der Regel sachlich und bestimmt die Argumentationen des Angeklagten. Sie werden teilweise noch durch objektive Beweismittel unterstuetzt. Daraus ist zweifelsfrei abzuleiten, dass der Angeklagte, der sich den Zeugen gegenueber staendig als Marxist ausgab, sich damit tarnte und Positionen bezogen hatte, die letztendlich als staatsfeindlich zu wuerdigen sind. Das ergibt sich aus den Inhalten der Gespraeche, wie sie eingangs des Urteils wiedergegeben wurden. Sie haben nichts damit zu tun, Kritik im positiven Sinne zu fuehren, sondern greifen die verfassungsmaessigen Grundlagen an und diskriminieren die gesellschaftlichen Verhaeltnisse. Nicht nur der Zeuge Wuttke stellte in Gespraechen mit dem Angeklagten fest, dass dieser eine gegen die Politik der SED und der Regierung der DDR gerichtete Auffassung vertrat. Dem Angeklagten ging es dabei darum, mit seinen Methoden von seinen Positionen aus, unter den Massen Einfluss zu gewinnen, diese gegen die Politik von Partei und Regierung zu wenden und Veraenderungen in der Gesellschaft herbeizuefuhren. Welche Veraenderungen gemeint waren, wurde eingangs dargelegt. Daraus ergeben sich ein Vorsatz und seine Zielsetzung. Die politisch negativen, antikommunistischen aeusserungen schliessen eine andere Wertung und Wuerdigung aus.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 05.11.03.
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