Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike Zeuge Krueger Der Zeuge Krueger lernte den Angeklagten Ende 1982 bzw. Anfang 1983 bei einem Bergfilmabend in Thueringen kennen. Beide hatten gemeinsame Interessen fuer Alpinistik und es sollte eine Pamir-Tour fuer den Sommer 1983 vorbereitet werden. Beide trafen sich vor und nach der Tour einige Male. Waehrend der Expedition berichtete der Angeklagte ueber seine Entwicklung. Der Zeuge stellte dabei fest. dass der Angeklagte jede Gelegenheit wahrnahm, um ueber politische Dinge zu sprechen. Der Angeklagte aeusserte dabei, dass er das Ziel verfolgt, den Sozialismus in der DDR und in anderen sozialistischen Laendern zu reformieren und zu verbessern, da er nicht den Lehren der Klassiker entspricht. Bei dieser Tour bekundete der Zeuge sein Interesse fuer Literatur, die man in der DDR nicht zu kaufen bekommt. Als sich die Teilnehmer der Tour im Herbst 1983 in Luebbenau trafen, uebergab der Angeklagte dem Zeugen vier Buecher in einem Netz verpackt, worunter sich die Schrift “Ein Traum, der nicht entfuehrbar ist. Mein Weg zwischen Ost und West” befand. Bei der Rueckgabe der Buecher an den Angeklagten vergass der Zeuge dieses Buch, so dass es bei ihm sichergestellt werden konnte. Zurueck Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schaelike. | |||