Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike Zweifel des Angeklagten an der uebergabe der Buecher Aufgrund vom Angeklagten vorgebrachter Zweifel, die Buecher von ihm erhalten zu haben, erklaerte der Zeuge eindeutig und ueberzeugend nur Buecher vom Angeklagten ausgeliehen zu haben. Die uebergabe der Buecher erfolgte 1982. Die Schriften “Die Revolution entlaesst ihre Kinder” und “Ein Traum, der nicht entfuehrbar ist. Mein Weg zwischen Ost und West” gab ihm der Angeklagte als sich beide ueber die Gruendung der DDR unterhalten hatten. Dazu hatte der Angeklagte erklaert, dass das Wissen des Zeugen darueber nicht die Wahrheit wiedergibt und er sich ueber diese Zeit (Gruendung der DDR) anhand der Buecher solcher Autoren informieren sollte, die einmal in der kommunistischen Bewegung fuehrende Persoenlichkeiten waren, sich in der Sowjetunion in der Emigration befanden dann in die sowjetische Besatzungszone zurueckkehrten, hier Aktivitaeten entwickelten und schliesslich in Widerspruch zur sozialistischen Entwicklung gerieten, weil sie mit dem von der Sowjetunion und der SED ausgeuebten Druck nicht klar kamen, keiner Diktation unterwarfen, und schliesslich die DDR verliessen. Zurueck Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schaelike. | |||