Urteile 1984 und 2003 gegen Rolf Schälike 1984 wurde Rolf Schälike vom Bezirksgericht Dresden
zu 7 Jahren Haft wegen der Verbreitung von 7 Büchern in 13 Fällen
verurteilt. 2003 ist Rolf Schälike Beklagter in einige Gerichtsverfahren, in denen ihm untersagt werden soll - mit einstweiligen Verfügungen vorläufig sogar untersagt ist -, sein Recht auf öffentliche Meinungsäußerung - ursprünglich zwecks Abwendung von Schäden inzwischen prinzipiell aus öffentlichen Interesse - zu nutzen, verwickelt worden. 1984 wurde Rolf Schälike wegen Hetze und Verleumdung gegen den Staat und die Partei (SED) verklagt und verurteilt. 2003 wird wegen Ehrverletzung einer Person und eines Rechtsanwaltes geklagt. Das Ganze eskaliert, hat schon die Ebene des Hanseatischen Oberlandgerichts erreicht. Inzwischen untersucht die Polizei, ob gegen Rolf Schälike strafrechtlich wegen "übler Nachrede" vorgegangen werden kann. Auch einen technischen Mitarbeiter, der für das technische Funktionieren dieser Seite sorgt, wird wegen "übler Nachrede" strafrechtlich ermittelt. Formal nicht vergleichbare Verfahren, Bedingungen, Umstände, Rechtssysteme, Staaten und Handelnde. Aber es geht nun mal um die gleiche Person, die gleiche Verhaltensweisen von Rolf Schälike. Die formale Einhaltung von Gesetzen erweist sich als das fast einzig Wahre. Inhalte und objektive (materielle) Wahrheiten spielten 1984 keine Rolle und spielen auch jetzt 2003 erschreckender Weise nur eine untergeordnete Rolle. Die formale Wahrheit wird zu materiellen Wahrheit definiert und erklärt. Was wahr ist, entscheiden die Gerichte. Für die Rechtsanwälte kein Problem in unserem deutschen Staat, in dem die formal-juristische Seite und die Rolle der Gerichte die wenigsten interessiert. Was das für das Land bedeutet, lässt einem erschaudern. In der DDR versuchte die Staatsmacht Rolf Schälike und seine Freunde, bekannt ist von denen Robert Havemann, zu isolieren. Die strafrechtliche Anzeige und Aufnahme einer Untersuchung gegen einen technischen Mitarbeiter in Hamburg kann nur das Ziel verfolgen, auch jetzt Rolf Schälike zu isolieren bzw. in die Knie zu zwingen. Ob subjektiv von den einzelnen Beteiligten bewusst gewollt ist dabei unwichtig. Auf das Ergebnis kommt es an. Ein Vergleich mit der erlebten Praxis in der DDR ist zwingend. Und die Hoffnung, dass das, was der SED und der Staatsicherheit nicht gelungen ist - Rolf Schälike als freidenkenden und frei handelnden Menschen kaputt zu spielen - gelingt, wird sich nicht erfüllen. Zu viele Parallelen zur Vergangenheit werden sichtbar. Nicht nur die, dass es die gleiche Person (Rolf Schälike) betrifft. Das soll Gegenstand der Versuche und der Untersuchungen in diesem Abschnitt werden.
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Rolf Schälike. | |||