Was
darf im Internet geaeussert werden und was nicht?
Wir streiten uns gegenwaertig mit den Hamburger Gerichten und
Rechtsanwaelten um unser aeusserungsrecht im Internet.
Auf Grund der Veroeffentlichung einer Seite* zum
Eurodiva-Versicherungskonzept erhielten wir die eine
einstweilige
Verfuegung.
Auf Grund der Berichterstattung und Veroeffentlichung im Internet unser Meinungen zur den
Argumenten und Vorgehensweisen des Rechtsanwalts des Klaegers erhielten wir
zwei weitere einstweilige Verfuegungen (Scheisse,
Vergleich).
Spaeter folgten zwei Anzeigen* wegen uebler Nachrede.
Nun setzen wir uns mit dem Recht auf Meinungsaeusserung und
Berichtserstattung und der Handhabung dieses Rechts durch Gerichte
auseinander.
Fuer uns eine Geschichte auch zum
Lachen.
Dazu folgende Gerichtsbeschluesse
*
Zwecks Vermeidung neuer einstweiliger Verfuegungen werde ich diese
Seiten, Urteile und Anzeigen erst
nach Beratung mit meinen Rechtsanwaelten veroeffentlichen.
Vorlaeufig beuge ich mich der Unterdrueckung durch Rechtsanwaelte und
Gerichte.
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Rolf Schaelike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 04.03.04
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