DDR und Deutschland Heute

aeusserungsrecht im Internet



Urteile R. Schaelike

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Was darf im Internet geaeussert werden und was nicht?

Wir streiten uns gegenwaertig mit den Hamburger Gerichten und Rechtsanwaelten um unser aeusserungsrecht im Internet.

Auf Grund der Veroeffentlichung einer Seite* zum Eurodiva-Versicherungskonzept erhielten wir die eine einstweilige Verfuegung.

Auf Grund der Berichterstattung und Veroeffentlichung im Internet unser Meinungen zur den Argumenten und Vorgehensweisen des Rechtsanwalts des Klaegers erhielten wir zwei weitere einstweilige Verfuegungen (Scheisse, Vergleich).

Spaeter folgten zwei Anzeigen* wegen uebler Nachrede.

Nun setzen wir uns mit dem Recht auf Meinungsaeusserung und Berichtserstattung und der Handhabung dieses Rechts durch Gerichte auseinander.

Fuer uns eine Geschichte auch zum Lachen.

Dazu folgende Gerichtsbeschluesse

* Zwecks Vermeidung neuer einstweiliger Verfuegungen werde ich diese Seiten, Urteile und Anzeigen erst nach Beratung mit meinen Rechtsanwaelten veroeffentlichen.
Vorlaeufig beuge ich mich der Unterdrueckung durch Rechtsanwaelte und Gerichte.

Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schaelike
Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 04.03.04
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