|
DDR und Deutschland Heute
Gerichtsverfahren |
|
Äußerungsverfahren gegen Rolf Schälike
Gewonnene und verlorene Gerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse
Ermittlungsverfahren
Stand: März 1984 -
März 2005
Ein DDR-Äußerungsverfahren
1984 wurde 1990 zu 100 Prozent gewonnen !
Staatsanwälte und Richter wurden 2000 verurteilt!
Ein
Äußerungsverfahren
in Hamburg wurde 2003 gewonnen!
Der Rechtsanwalt klagte jedoch wegen der
Berichterstattung!
Damit gerieten wir in Äußerungsverfahren über Juristen und wir würden
sagen, in die Hölle der Löwen.
Eine fast aussichtlose Situation! Auf allen Etappen verloren.
Alle Verfahren erfolgten ohne Beweiserhebung.
Zwei Verfassungsbeschwerden liegen deswegen schon an.
Im August 2005 kam es zu einem Vergleich.
Ein Äußerungs-Strafbefehl, erreicht durch
einen
Hamburger Anwalt wurde vom Gericht abgewiesen. Wir haben
gewonnen.
Im Zivilverfahren gegen den Hamburger
Rechtsanwalt Th.C. hat am 04. November 2004 das Landgericht
Hamburg entschieden (Az. 334 O 52/04):
"Die Klage ist zulässig. Der Beklagte schuldet
dem Kläger dem Grunde nach Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Leitung
der Gesellschafterversammlung ... . Der Höhe nach ist die Klage nur
teilweise begründet."
Wir erhielten ca. 3.500,00 € von Rechtsanwalt Th.C.
erstattet. Auf den Anwalts- und Gerichtskosten dieses Verfahrens, unserem
eigenen Aufwand und anderen Kosten, die bei uns im Zusammenhang mit der
fehlerhaften
Leitung der Versammlung seitens des RA Th.C. anfielen, blieben wir
sitzen. Und das, obwohl wir nicht einmal alle Rechnungen und Zahlungen,
die uns im Zusammenhang mit dem Fehler des Anwalts
Th.C. entstanden,
einklagten.
Siehe auch Offenen Brief an den Rechtsanwalt
Th.C.
Das allererste BRD-Äußerungsverfahren (April
2003) wegen unser Warnung vor einem Geschäftsmann ist noch nicht
abgeschlossen. Bis heute (August 2005) erfolgte keine Beweisaufnahmen.
So sind nun mal die Zivilverfahren!
Alles nur bla, bla. Für mich als Physiker und auf dem freien Markt tätigen
Geschäftsmann eine Katastrophe, dass die Justiz Beweiserhebungen und der
damit verbundenen Arbeit ausweicht!
Fehlurteile sind damit vorprogrammiert!
Von den zehn Positionen haben wir ohne Beweisaufnahme zwei verloren
und drei gewonnen.
Über die anderen werden Beweisaufnahmen erhoben. Wann, dass weiß nur der
liebe Gott.
Im Einzelnen:
DDR 1984
Äußerungsverfahren - erledigt, weil
gewonnen - Aufarbeitung nicht beendet
-
Urteil BG Dresden 28/84 211
- 170/84 vom Dezember
1984 - zu 7 Jahren Haft verurteilt
-
Beschluss des Obersten Gerichts OSB 33/84 v. 08. Februar 1985 - Einstellung
des Strafverfahrens, Aufhebung des Strafbefehls.
-
1990 Urteil von Obersten Gericht der DDR aufgehoben, Entschädigung
erhalten.
-
Staatsanwältin, Fau Rauer, Abteilungsleiterin der
Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwältin Frau Heyer und der
Vorsitzende Richter, Herr Hettmann sowie andere am Prozess Beteiligte
wurden verurteilt!
-
IM-Rechtsanwalt Kluge (aus dem Büro Vogel) ist kurz nach der Wende
gestorben.
-
Der unabhängige korrekte Rechtsanwalt W. führt erfolgreich eine
Rechtsanwalts-Kanzlei in Berlin.
Deutschland
2003 bis Heute
Äußerungsverfahren 1
(EV1)
-
einstweilige Verfügung - LG
Hamburg 312 O 222/03 - Äußerungsbeschluss v. 31.03.2003
-
Widerspruchsverfahren - Äußerungsurteil v.
12.06.2003 zu 87 % gewonnen
-
Berufungsverfahren (HOLG 11 U 165/03/ 312 O 222/03 - Äußerungsurteil v.
04.11.2003
zu 66 % gewonnen). -
LG Hamburg 312 O 530/03 - Hauptsache-Verfahren - Beweis- und
Auflagenbeschluss v. 23.03.2004
-
LG Hamburg 312 O 530/03 - OLG-Teilurteil v. 23.03.2004.
Zwei Positionen von sieben verloren, eine Position gewonnen.
Bei den anderen bedarf es der Beweiswürdigung und weiterer
Verhandlungen. -
Berufung bei Hanseatischen OLG gegen das Teilurteil. Verloren.
-
Antrag beim BGH gegen Teilurteil auf Revisionszulassung gestellt.
-
Verfassungsbeschwerde zur Terminwahrung eingereicht.
-
Verfahren über 5 Positionen mit Beweiswürdigung steht noch an.
Äußerungsverfahren 2 (EV2) - gewonnen
Äußerungsverfahren (RA1) - Pressekammer LG Hamburg und HasnOLG
→
Bericht
Verfassungsbeschwerde gegen das Ordnungsmittelverfahren eingereicht.
Hauptsacheverfahren nach 3 Verhandlungen mit Vergleich abgeschlossen -
zu 50 % gewonnen.
Äußerungsverfahren (RA2) - Pressekammer LG Hamburg und HasnOLG
Strafanzeigen, Ermittlungsverfahren, Strafbefehle - alle gewonnen
Rechtsanwalt - gewonnen
-
Rechtsanwalt stellt im September 2003 eine
Äußerungs-Strafanzeige, im Oktober 2003 einen Strafantrag gegen Rolf Schälike und den Technischen Ansprechpartner von
www.eurodiva.de und sendet im Juli
2004 der Staatsanwaltschaft weitere Unterlagen zu
www.eurodiva.de zu.
-
Im Juli 2004 wird das durch den Anwalt angestrebte Ermittlungsverfahren
wegen Internet-Veröffentlichungen gegen den Technischen
Ansprechpartner der Domain
www.eurodiva.de eingestellt - gewonnen.
-
Die Hamburger
Staatsanwältin, Frau K. stellt im Juli 2004 einen vom Rechtsanwalt erwirkten Strafbefehl gegen Rolf Schälike von 30 Tagessätzen
wegen der Äußerung: "...Wir denken, auch dies ist juristisch unsauber und
bestätigt, dass der RA fachlich überfordert ist" aus.
-
Das
Amtsgericht Hamburg lehnt im Juli 2004 den Strafbefehl ab
(Geschäftsnummer: 141a Cs 2314 Ks 945/03 (320/04) - gewonnen.
Die Äußerung erfüllt nicht den Beleidigungstatbestand.
Die Kosten des Verfahrens, auch die unseres Rechtsanwalts, trägt die
Staatskasse, d.h. der Steuerzahler.
-
Im September 2004 wird das durch den Anwalt angestrebte Ermittlungsverfahren gegen
Rolf Schälike eingestellt - gewonnen.
Hamburger Geschäftsmann aus der Versicherungs- und
Finanzierungsbranche - gewonnen
-
Im April 2003 stellt ein Hamburger Geschäftsmann aus der Versicherungs-
und Finanzierungsbranche u.a. eine Äußerungs-Strafanzeige mit Strafantrag.
-
Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt ab Juli 2004 wegen Beleidigung
und Untreue.
-
Im November 2004 Ermittlungsverfahren in allen Punkten eingestellt -
gewonnen.
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schälike
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 11.04.14
Impressum |