DDR und Deutschland Heute

Gerichtsverfahren

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Äußerungsverfahren gegen Rolf Schälike
Gewonnene und verlorene Gerichtsurteile und Gerichtsbeschlüsse
Ermittlungsverfahren

Stand: März 1984 - März 2005

Ein DDR-Äußerungsverfahren 1984 wurde 1990 zu 100 Prozent gewonnen !
Staatsanwälte und Richter wurden 2000 verurteilt!

Ein Äußerungsverfahren in Hamburg wurde 2003 gewonnen!

Der Rechtsanwalt klagte jedoch wegen der Berichterstattung!
Damit gerieten wir in Äußerungsverfahren über Juristen und wir würden sagen, in die Hölle der Löwen.
Eine fast aussichtlose Situation! Auf allen Etappen verloren.
Alle Verfahren erfolgten ohne Beweiserhebung.
Zwei Verfassungsbeschwerden liegen deswegen schon an.
Im August 2005 kam es zu einem Vergleich.

Ein Äußerungs-Strafbefehl, erreicht durch einen Hamburger Anwalt wurde vom Gericht abgewiesen. Wir haben gewonnen.

Im Zivilverfahren gegen den Hamburger Rechtsanwalt Th.C.  hat am 04. November 2004 das Landgericht Hamburg entschieden (Az. 334 O 52/04):

"Die Klage ist zulässig. Der Beklagte schuldet dem Kläger dem Grunde nach Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Leitung der Gesellschafterversammlung ... . Der Höhe nach ist die Klage nur teilweise begründet."

Wir erhielten ca. 3.500,00 € von Rechtsanwalt Th.C. erstattet. Auf den Anwalts- und Gerichtskosten dieses Verfahrens, unserem eigenen Aufwand und anderen Kosten, die bei uns im Zusammenhang mit der fehlerhaften Leitung der Versammlung seitens des RA Th.C. anfielen, blieben wir sitzen. Und das, obwohl wir nicht einmal alle Rechnungen und Zahlungen, die uns im Zusammenhang mit dem Fehler des Anwalts Th.C. entstanden, einklagten.
Siehe auch Offenen Brief an den Rechtsanwalt Th.C.

Das allererste BRD-Äußerungsverfahren (April 2003) wegen unser Warnung vor einem Geschäftsmann ist  noch nicht abgeschlossen. Bis heute (August 2005) erfolgte keine Beweisaufnahmen. So sind nun mal die Zivilverfahren!
Alles nur bla, bla. Für mich als Physiker und auf dem freien Markt tätigen Geschäftsmann eine Katastrophe, dass die Justiz Beweiserhebungen und der damit verbundenen Arbeit ausweicht!
Fehlurteile sind damit vorprogrammiert!
Von den zehn Positionen haben wir ohne Beweisaufnahme zwei verloren und drei gewonnen.
Über die anderen werden Beweisaufnahmen erhoben. Wann, dass weiß nur der liebe Gott.

Im Einzelnen:

DDR 1984

Äußerungsverfahren - erledigt, weil gewonnen - Aufarbeitung nicht beendet

  • Urteil BG Dresden 28/84 211 - 170/84 vom Dezember 1984 - zu 7 Jahren Haft verurteilt
  • Beschluss des Obersten Gerichts OSB 33/84 v. 08. Februar 1985 - Einstellung des Strafverfahrens, Aufhebung des Strafbefehls.
  • 1990 Urteil von Obersten Gericht der DDR aufgehoben, Entschädigung erhalten.
  • Staatsanwältin, Fau Rauer, Abteilungsleiterin der Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwältin Frau Heyer und der Vorsitzende Richter, Herr Hettmann sowie andere am Prozess Beteiligte wurden verurteilt!
  • IM-Rechtsanwalt Kluge (aus dem Büro Vogel) ist kurz nach der Wende gestorben.
  • Der unabhängige korrekte Rechtsanwalt W. führt erfolgreich eine Rechtsanwalts-Kanzlei in Berlin.

Deutschland 2003 bis Heute

Äußerungsverfahren 1 (EV1)

  • einstweilige Verfügung - LG Hamburg 312 O 222/03 - Äußerungsbeschluss v. 31.03.2003
  • Widerspruchsverfahren - Äußerungsurteil v. 12.06.2003 zu 87 % gewonnen
  • Berufungsverfahren (HOLG 11 U 165/03/ 312 O 222/03 - Äußerungsurteil v. 04.11.2003
    zu 66 % gewonnen).
  • LG Hamburg 312 O 530/03 - Hauptsache-Verfahren - Beweis- und Auflagenbeschluss  v. 23.03.2004
  • LG Hamburg 312 O 530/03 - OLG-Teilurteil v. 23.03.2004.
    Zwei Positionen von sieben verloren, eine Position gewonnen.
    Bei den anderen bedarf es der Beweiswürdigung und weiterer Verhandlungen.
  • Berufung bei Hanseatischen OLG gegen das Teilurteil. Verloren.
  • Antrag beim BGH gegen Teilurteil auf Revisionszulassung gestellt.
  • Verfassungsbeschwerde zur Terminwahrung eingereicht.
  • Verfahren über 5 Positionen mit Beweiswürdigung steht noch an.
Äußerungsverfahren 2 (EV2) - gewonnen

Äußerungsverfahren (RA1) - Pressekammer LG Hamburg und HasnOLG

  • einstweilige Verfügung (LG Hamburg 324 O 620/03 -  Äußerungsbeschluss v. 25.09.2003)
  • Widerspruchsverfahren  am 30.01.2004 verloren. Öffentliche Verlesung des Urteils fand nicht statt.
  • Berufungsverfahren verloren.
  • Ordnungsmittelverfahren - zu EUR 3.000,00 verurteilt.
  • Über Ostern 2005 für 6 Tage anstelle der EUR 3.000,00 in UHA Holstenglacis aus Protest Haftstrafe angetreten und abgesessen. Bericht
  • Verfassungsbeschwerde gegen das Ordnungsmittelverfahren eingereicht.
  • Hauptsacheverfahren nach 3 Verhandlungen mit Vergleich abgeschlossen - zu 50 % gewonnen.

Äußerungsverfahren (RA2) - Pressekammer LG Hamburg und HasnOLG

Strafanzeigen, Ermittlungsverfahren, Strafbefehle - alle gewonnen

Rechtsanwalt  - gewonnen
  • Rechtsanwalt stellt im September 2003 eine Äußerungs-Strafanzeige, im Oktober 2003 einen Strafantrag gegen Rolf Schälike und den Technischen Ansprechpartner von www.eurodiva.de und sendet im Juli 2004 der Staatsanwaltschaft weitere Unterlagen zu www.eurodiva.de zu.
  • Im Juli 2004 wird das durch den Anwalt angestrebte Ermittlungsverfahren wegen Internet-Veröffentlichungen gegen den Technischen Ansprechpartner der Domain www.eurodiva.de eingestellt - gewonnen.
  • Die Hamburger Staatsanwältin, Frau K. stellt im Juli 2004 einen vom Rechtsanwalt erwirkten Strafbefehl gegen Rolf Schälike von 30 Tagessätzen wegen der Äußerung: "...Wir denken, auch dies ist juristisch unsauber und bestätigt, dass der RA fachlich überfordert ist" aus.
  • Das Amtsgericht Hamburg lehnt im Juli 2004 den Strafbefehl ab (Geschäftsnummer: 141a Cs 2314 Ks 945/03 (320/04) - gewonnen.
    Die Äußerung erfüllt nicht den Beleidigungstatbestand.
    Die Kosten des Verfahrens, auch die unseres Rechtsanwalts, trägt die Staatskasse, d.h. der Steuerzahler.
  • Im September 2004 wird das durch den Anwalt angestrebte Ermittlungsverfahren gegen Rolf Schälike eingestellt - gewonnen.

Hamburger Geschäftsmann aus der Versicherungs- und Finanzierungsbranche - gewonnen

  • Im April 2003 stellt ein Hamburger Geschäftsmann aus der Versicherungs- und Finanzierungsbranche u.a. eine Äußerungs-Strafanzeige mit Strafantrag.
  • Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt ab Juli 2004 wegen Beleidigung und Untreue.
  • Im November 2004 Ermittlungsverfahren in allen Punkten eingestellt - gewonnen.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 11.04.14
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