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Meinungsfreiheit und Kreativitaet contra Ehrverletzung und Beleidigung

Juristen diskutieren seit langem, welche herabsetzenden aeusserungen Fremder man sich gefallen lassen muss.

Wir haben aus zu diesem komplizierten Thema aus dem Internet folgendes entnommen:

Beleidigung ist Tatbestand im Strafgesetzbuch.
Beleidigung wird gegenueber blossen herabsetzenden aeusserungen unterschieden.
Der Beleidigung steht die Meinungsaeusserungsfreiheit, die nach Artikel 5 des Grundgesetzes geschuetzt ist, entgegen.

Die Entscheidungen des Gerichts haengen wohl von der  Person des „Beleidigten“, und den konkreten Umstaenden ab.

Allgemein gehen die Gerichte davon aus, dass aeusserungen, die die Intimsphaere eines Menschen betreffen, eher zu unterlassen sind, als aeusserungen, die nur die allgemeinen Lebensumstaende des "Beleidigten" betreffen.

aeusserungen sind wahrscheinlich eher gerechtfertigt, mit denen berechtigte Interessen der Allgemeinheit aber auch kleinerer Gruppen oder des Betroffenen vertreten werden.

Eine oeffentliche Person wird sich mehr gefallen lassen muessen, als eine Person die anerkannt als unbekannt gilt.

In diesem Kapitel werden Beispiele behandelt

  • Wortgebrauch - Ehrverletzungen und Beleidigungen
  • Sprache von Journalisten
  • Ehrverletzungen und Beleidigungen durch Anwaelte, Journalisten und andere Buerger
  • Beleidigungsklagen gegen Rolf Schaelike

    Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schaelike.
    Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 25.10.03.
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