Meinungsfreiheit und Kreativitaet contra
Ehrverletzung und Beleidigung
Juristen diskutieren seit langem, welche
herabsetzenden
aeusserungen Fremder man sich gefallen lassen muss.
Wir haben aus zu diesem komplizierten Thema
aus dem Internet folgendes entnommen:
Beleidigung ist Tatbestand im Strafgesetzbuch.
Beleidigung wird gegenueber blossen herabsetzenden aeusserungen
unterschieden.
Der Beleidigung steht die Meinungsaeusserungsfreiheit, die nach Artikel 5 des Grundgesetzes
geschuetzt ist, entgegen.
Die Entscheidungen des Gerichts haengen wohl von
der Person des
„Beleidigten“, und den konkreten Umstaenden ab.
Allgemein gehen die Gerichte davon aus, dass aeusserungen,
die die Intimsphaere eines Menschen betreffen, eher zu
unterlassen sind, als aeusserungen, die nur die allgemeinen Lebensumstaende des
"Beleidigten" betreffen.
aeusserungen sind wahrscheinlich eher gerechtfertigt,
mit denen berechtigte Interessen der Allgemeinheit aber auch kleinerer
Gruppen oder des Betroffenen vertreten werden.
Eine oeffentliche
Person wird sich mehr gefallen lassen muessen,
als eine Person die anerkannt als unbekannt gilt.
In diesem Kapitel werden Beispiele behandelt
Wortgebrauch - Ehrverletzungen und Beleidigungen
Sprache von Journalisten
Ehrverletzungen und Beleidigungen durch
Anwaelte, Journalisten und
andere BuergerBeleidigungsklagen gegen Rolf Schaelike
Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schaelike.
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 25.10.03.
Impressum |