Ich mache ausdruecklich darauf aufmerksam, dass mit den
Formulierungen :
"Auch ein Rechtsanwalt wird es nicht schaffen, die Wahrheit
juristisch zu verdrehen und zu unterdruecken."
dem keinesfalls einem konkreten
Rechtanwalt der Vorwurf
gemacht wird, die Wahrheit juristisch zu verdrehen oder zu unterdruecken.
Ich aeussere nur mein Gefuehl und Empfinden, dass eine Wahrheitsverdrehung
und Wahrheitsunterdrueckung im Interesse des Mandanten angestrebt wird und
versuche, dieses Empfinden zu begruenden.
Ich wuensche mir, dass in den
oeffentlichen und juristischen Auseinandersetzungen vor Gericht sachlich
entschieden wird.
Dass dessen "Wahrheit" oft obsiegt, dem mehr Geld zur
Verfuegung steht, ist wohl allgemein bekannt.
Die Wahrheit hat zwei Definitionen:
Beide Wahrheiten koennen weit
auseinaderklaffen und die eine Wahrheit kann objektiv eine Unwahrheit
sein.
Zwei Definitionen haben auch die Begriffe
Wahrheitsverdrehung und Wahrheitsunterdrueckung.
Wir hoffen, dass jedoch in unserem Fall die Sachlichkeit entscheidet
und nicht das Geld.
Dem Geld muss ich leider die oeffentlichkeit
entgegensetzen, denn dass die Wahrheit nur in Urteilen definiert werden
kann, kann nicht die Wahrheit sein.
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Rolf Schaelike.
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 21.12.03.
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