Wahrheitsverdrehungen durch Rechtsanwaelte Rolf Schaelike - April 2004 / Oktober 2005 Konkrete Rechtsanwaelte als Wahrheitsverdreher zu bezeichnen ist uns gerichtlich in einer einstweiligen Verfuegung untersagt worden. Wie ist das zu verstehen, wenn es doch eindeutig, d.h. zum Allgemeinwissen gehoert und fast die Regel ist, dass Rechtsanwaelte u.a. wider besseres Wissen argumentieren und versuchen, ihre Mandanten zu verteidigen bzw. deren Interessen durchzusetzen. Gute Anwaelte verdrehen die Wahrheit besonders geschickt und erfolgreich. Warum darf das nicht gegenueber Dritten mit Namen und Adresse geaeussert werden? Ist das nicht schon im Prinzip Wahrheitsunterdrueckung durch das Gericht?
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