Sachlichkeitsgebot fuer Rechtsanwaelte
Wortwahl durch Rechtsanwaelte Die Sprache der Juristen
ist eine eigene Sprache genauso wie deren Stand.
Juristen duerfen vieles, was andere Buerger nicht
duerfen.
Der Verfasser weiss es nicht, ob Juristen auch im
Sprachgebrauch mehr Rechte haben als die anderen Buerger.
Seine Erfahrungen im Umgang mit Rechtsanwaelten und Gerichten sprechen eher
dafuer.
Ein Wissensvorteil haben die Juristen jedenfalls,
sie wissen was erlaubt und was verboten ist, oder besser, wie das Erlaubte
und das Verbotene zu handhaben ist.
Beleidigung auf eine Beleidigung ist nicht strafbar.
Koennen Diffamierungen in Klagen, in den
Auftritten von Rechtsanwaelten vor Gericht oder in den Schreiben von
Rechtsanwaelten die Ehre verletzen? D.h. kann gegen die Rechtsanwaelte
geklagt werden wegen Verleumdung?
Sehr schwer.
Ein Rechtsanwalt hat sich eben nur geirrt. Er braucht seine Aussage nicht
zu beweisen. Der normale Buerger muss die schwere Huerde des Beweises
nehmen. Der gesunde Menschenverstand kann da Schnippchen spielen, dieser
reicht bei weiten nicht aus.
Welche aeusserungen erlaubt sind und welche
nicht, steht in den Gerichtsbeschluessen. Der gesunde Menschenverstand
versagt viel zu oft. Rechtanwaelte nutzen das, lassen die Buerger ins Messer
laufen.
Koennen Handlungen von Rechtsanwaelten und Richtern
ueberhaupt ehrverletzend sein?
Darf eine Richter des Hanseatischen
Oberlandgerichts in einem Rechstreit einem unbescholtenen Buerger vaeterliche
Ratschlaege geben, er solle sich zivilisatorisch benehmen?
Warum darf eine Buerger nicht das gleiche
dem Richter empfehlen, ohne eine Beleidigungsklage des Richters am Hals zu
haben?
Diesen Themen werden in den folgenden
Kapiteln vertieft:
Sachlichkeitsgebot des Rechtsanwalts
Wahrheitspflicht des Rechtsanwalts
Das war Scheisse (09.09.03)
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Rolf Schaelike.
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 25.10.03.
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