DDR und Deutschland Heute


Sitemap

Sachlichkeitsgebot fuer Rechtsanwaelte

Wortwahl durch Rechtsanwaelte

Die Sprache der Juristen ist eine eigene Sprache genauso wie deren Stand.

Juristen duerfen vieles, was andere Buerger nicht duerfen.

Der Verfasser weiss es nicht, ob Juristen auch im Sprachgebrauch mehr Rechte haben als die anderen Buerger.
Seine Erfahrungen im Umgang mit Rechtsanwaelten und Gerichten sprechen eher dafuer.

Ein Wissensvorteil haben die Juristen jedenfalls, sie wissen was erlaubt und was verboten ist, oder besser, wie das Erlaubte und das Verbotene zu handhaben ist.

Beleidigung auf eine Beleidigung ist nicht strafbar.

Koennen Diffamierungen in Klagen, in den Auftritten von Rechtsanwaelten vor Gericht oder in den Schreiben von Rechtsanwaelten die Ehre verletzen? D.h. kann gegen die Rechtsanwaelte geklagt werden wegen Verleumdung?

Sehr schwer.
Ein Rechtsanwalt hat sich eben nur geirrt. Er braucht seine Aussage nicht zu beweisen. Der normale Buerger muss die schwere Huerde des Beweises nehmen. Der gesunde Menschenverstand kann da Schnippchen spielen, dieser reicht bei weiten nicht aus.

Welche aeusserungen erlaubt sind und welche nicht, steht in den Gerichtsbeschluessen. Der gesunde Menschenverstand versagt viel zu oft. Rechtanwaelte nutzen das, lassen die Buerger ins Messer laufen.

Koennen Handlungen von Rechtsanwaelten und Richtern ueberhaupt ehrverletzend sein?

Darf eine Richter des Hanseatischen Oberlandgerichts in einem Rechstreit einem unbescholtenen Buerger vaeterliche Ratschlaege geben, er solle sich zivilisatorisch benehmen?

Warum darf eine Buerger nicht das gleiche dem Richter empfehlen, ohne eine Beleidigungsklage des Richters am Hals zu haben?

Diesen Themen werden in den folgenden Kapiteln vertieft:

  • Sachlichkeitsgebot des Rechtsanwalts
  • Wahrheitspflicht des Rechtsanwalts
  • Das war Scheisse (09.09.03)

    Bitte senden Sie Ihre Kommentare an Rolf Schaelike.
    Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 25.10.03.
    Impressum