Antrag auf
Erlass einer einstweiligen Verfügung Rolf Schälike - März 2003 / Oktober 2005
1. Die Antragsgegner haben es zu unterlassen, wörtlich oder sinngemäß die
Behauptungen aufzustellen und/oder aufstellen zu lassen, zu verbreiten
und/oder verbreiten zu lassen : Kommentar: Zu 1 - Behauptungen (Äußerungen) sind zu unterlassen:
Was heißt überhaupt sinngemäß? Im Mittelalter drehte sich die Sonne um die Erde. Das Gegenteil - die Erde dreht sich um die Sonne - zu denken, geschweige denn zu äußern und zu veröffentlichen, wurde mit dem Tode betraft. Wir wissen heute, dass beide Aussagen stimmen. Es ist eine Frage der Betrachtungsweise und der mathematischen Schönheit. Vom Tenor her - folgt man den Richtersprüchen von Andreas Buske, dem vorsitzenden Richter der Pressekammer des Landgerichts Hamburg - , müsste auch diese Aussage verboten gewesen sein, wenn die Aussage "Die Erde dreht sich um die Sonne" mit dem Tode bestraft wird. In Wirklichkeit war es damals ein Machtkampf. Die Kirche dachte, sie verliert an Macht. Giordano Bruno musste auf den Scheiterhaufen, weil die Unendlichkeit des Weltraums postulierte. Er stellte sich damit der herrschenden Meinung einer in Sphären untergliederten geozentrischen Welt entgegen. Was jedoch für die damalige Zeit noch schwerer wog, war, dass seine Thesen von einer unendlichen Welt die Personalität Gottes in Frage stellten und er sich sehr negativ über Jesus Christus äußerte. Als Ketzer verurteilt, wurde er auf dem Scheiterhaufen hingerichtet. . "Und sie dreht sich doch" soll der italienische Physiker, Mathematiker, Philosoph und Astronom Galileo_Galilei gemurmelt haben, als er in hohem Alter - die Heilige Inquisition vor Augen - von der "Mutter Kirche" gezwungen wurde, dem kopernikanischen Weltbild (nach dem die Erde sich um die Sonne bewegt und sich dreht), das er durch seine astronomischen Forschungen unterbaut hatte, abzuschwören. Heute ist es nicht anders. Das juristische Geplänkel hat ganz andere Hintergründe. Mehr als 70 % unser Formulierungen waren auf Anhieb vom Gericht im Widerspruchsverfahren als zulässig erkannt worden. Im Mittelalter reichte das Abschwören, heute wird nach Ausgleich gesucht, wenn dem nicht vermeintliche übergeordnete Interessen - verbrämt durch Bezug auf Gesetze und die gängige Rechtssprechung - dem widersprechen. Im Hauptverfahren werden wir Recht erhalten, falls wir nicht ins Wespennest unseres Staates gestochen haben! Die Rechtsanwälte des Klägers versuchen zwar, es zu keiner Beweisaufnahme kommen zu lassen, was dem Gericht entgegenkommt und die Zivilverfahren auszeichnet. Diese Tatsachen sehen wir als einen Versuch der Unterdrückung der Wahrheit mit juristischen Mitteln. Zu 2 - Verboten, Inhalte unter einer Domain ins Internet zu stellen:
Man sollte wissen, die Domain gehörte der
Beklagten (d.h. uns). Zu verbieten, Inhalte an sich, ohne konkreter Formulierung, welche Inhalte ins Internet zu stellen sind, ist offensichtlicher Nonsens. Dieses Verbot wurde auch im Widerspruchsverfahren aufgehoben. Heute wissen wir, dass der Klägeranwalt nicht allein eine solche juristisch nicht durchsetzbare Meinung vertritt. So verlangt der Bremer Rechtsanwalt und Notar, Reiner Depken den Offenen Brief an seinen Bruder, den Hamburger Rechtsanwalt Dr. Christian Depken "im Internet zu löschen" - und meint damit bestimmt, aus dem Internet zu nehmen -, ohne Nennung konkreter Inhalte. Für uns bleibt allerdings die Frage offen, warum solch ein Antrag in der einstweiligen Verfügung überhaupt Erfolg hatte, zumal keine Namensrechte an Eurodiva seitens des Verfügungsklägers bestanden und bestehen. Dass das Internet Neuland für die Richter und Rechtsanwälte ist, kann kaum der Grund sein. Die Richter und Rechtsanwälte ahnen, dass uns Welten trennen und nutzen ihre Macht. Es ist auf der einen Seite die Welt von Wissenschaftlern, Schöpfern und auf dem Markt verantwortungsbewusst arbeitenden und auf der anderen Seite die Welt von Formalisten, die außerdem ihre Arbeitszeit minimieren und Einkommen maximieren. Wir haben nach Erhalt der einstweiligen Verfügung zunächst mal die Domain "www.eurodiva.de" gesperrt, die Inhalte gemäß der einstweiligen Verfügung geändert und unter andere Adressen (z.B. www.eurodiva.net) ins Internet gestellt. Jetzt nutzen wir wir die Domais ohne Einschränkungen. Prompt kam die nächste lächerliche einstweilige Verfügung. Zurück zum Inhaltsverzeichnis "Auch Rechtanwälte können lernen"
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Rolf Schälike |