Antrag des Rechtsanwalts in eigener Sache Rolf Schälike - Januar 2004 / Oktober 2005 Die Pressekammer des Landgericht Hamburg unter dem Vorsitz des Richters Andreas Buske verbietet uns in vier Punkten Äußerungen, die wir ins Internet stellten, um den klagenden Rechtsanwalt auf unsere Erfahrungen und unsere Durchhalte-Bereitschaft hinzuweisen. Es waren gut gemeinte Hinweise, denn Hinterlist liegt uns fern. Der Anwalt missverstand uns gründlich, war beleidigt und klagte. Es wurde interessant. Auch wir betraten Neuland. Unsere gut gemeinten, zwar etwas hämisch geschriebenen Hinweise an den Rechtsanwalt wurden als "üble Nachrede" und "Ehrverletzung" von diesem deklariert. Sofort fiel uns das russische Sprichwort "Jeder denkt im Maße der eigenen Verdorbenheit" ein. Wir kamen gar nicht auf die Idee, dass unsere Wahrheiten und gut gemeinten Worte als üble Nachrede und Ehrverletzung gesehen werden konnten und denken, auch unser Rechtsanwalt wird es einmal begreifen, wenn nicht schon begriffen. Im zwei Jahre später erfolgten Vergleich versprachen wir ohne Präjudiz über den Anwalt nicht mehr identifizierbar zu berichten und uns gegenseitig in Ruhe zu lassen. Jetzt interessiert und der vorsitzende Richter der Pressekammer (Zivilkammer 24) des Landgerichts Hamburg. Herr Andreas Buske. Siehe dazu www.buskeismus.de Wir haben uns nun mit folgenden Themen beschäftigt:
Wir haben darauf weder vom Richter Andreas Buske, noch von unseren Anwälten eine Antwort erhalten und können die Meinung des hoch anerkannten Rechtswissenschaftler Peter Lerche, der schon 1990 konstatiert: Wer vorhersehen will, wie die Gerichte zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten im Einzelfall abwägen, wird "in die Zwangsrolle eines Hellsehers versetzt, eine verzweifelte Rolle" nur bestätigen. Wir versuchen die Entscheidung des Richters Andreas Buske vorauszusagen und haben ein System erkannt. Ohne Hellseherei können wir aber auch bei diesem Richter nicht auskommen. Zurück zum Inhaltsverzeichnis "Auch Rechtanwälte können lernen"
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Rolf Schälike. |