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DDR und Deutschland Heute
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Erfahrungen mit dem
Rechtsanwalt
"Keine Legitimation"
.:
Zitat Rechtsanwalt:
Festzustellen ist somit, dass die Beklagten - ohne
hierzu legitimiert gewesen zu sein - von dem Konto wesentliche
Beträge in bar entnommen haben, ohne das der Verbleib
des Geldes bis heute geklärt ist.
...
offensichtlich von einem der übrigen Gesellschafter ohne
vorhergehenden Beschlussfassung und
ohne rechtliche Grundlage
Die dabei
geäußerte Behauptung, dies sei vorsichtshalber geschehen, ....ist
gesellschaftsrechtlich nicht tragfähig.
Zitat Ende
Kommentar:
Herr Rechtsanwalt
wusste und weiss unser Meinung nach, dass
-
alleinveretungsberechtigte
Geschäftsführer zu Geldtransaktionen legitimiert sind,
-
eine
vorhergehende Beschlussfassung nicht erforderlich ist,
-
alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer Barmittel abheben dürfen,
-
"ohne rechtliche Grundlage" unsachlich und unwahr ist
-
die
anderen geschäftsführenden Gesellschafter alleinvertretungsberechtigt sind und
jeder für sich Kontovollmacht
haben
-
"gesellschaftsrechtlicht nicht tragfähig" Nonsens, d.h.
Bla, Bla und unsachlich
ist.
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Rolf Schälike.
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 19.11.03.
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