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DDR und Deutschland Heute
Wahrheitsdpflicht des Rechtsanwalts
2003/2004 |
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Mache keine Strafverfahren
Erklärungen vor dem Gericht, die den Tatsachen widersprechen sind unsere Meinung
nach Wahrheitsverdrehungen.
Folgendes haben wir erlebt:
Am 16.12.2003 erklärte der Rechtsanwalt im Landgericht Hamburg, dass er kein
Strafverteidiger ist und keine Strafsachen bearbeitet.
Das widerspricht den Tatsachen.
Tatsache ist, dass der Rechtsanwalt am
17.04.2003 eine Strafanzeige für seinen Mandanten stellte, die zur
Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft führte.
Tatsache ist, dass der Rechtsanwalt am
19.09.03 eine Strafanzeige in eigener Sache stellte und diese vertritt und
die zum Ermittlungsverfahren führte.
Zur Strafanzeige vom 17.04.2003 ist
interessant zu erwähnen, dass diese gegenstandlos ist (s. Bargeldentnahme), was dem
Rechtsanwalt spätestens seit Mai 2003 bekannt ist.
Die Untersuchungen durch die
Staatsanwaltschaft sind Ende Dezember 2003 angelaufen.
Steuergelder, Arbeitszeit der Polizei,
Ehrverletzungen der Angezeigten nimmt der Rechtsanwalt bewusst in Kauf.
Vielleicht hatte die Äußerung vom 16.12.03,
dass der Rechtsanwalt keine Strafverfahren macht, nur den Sinn, die
Anzeige wegen seiner angeblichen fachlicher Nichtzuständigkeit nicht
zurückzunehmen zu müssen.
Das wäre unsere Meinung nach eine
Wahrheitsverdrehung im Quadrat.
Erklärungen des Verfassers
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Rolf Schälike
Dieses
Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 06.01.04
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