DDR und Deutschland Heute

Wahrheitsdpflicht des Rechtsanwalts
2003/2004


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Mache keine Strafverfahren

Erklärungen vor dem Gericht, die den Tatsachen widersprechen sind unsere Meinung nach Wahrheitsverdrehungen.

 

Folgendes haben wir erlebt:

 

Am 16.12.2003 erklärte der Rechtsanwalt im Landgericht Hamburg, dass er kein Strafverteidiger ist und keine Strafsachen bearbeitet.

 

Das widerspricht den Tatsachen.

 

Tatsache ist, dass der Rechtsanwalt am 17.04.2003 eine Strafanzeige für seinen Mandanten stellte, die zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft führte.

 

Tatsache ist, dass der Rechtsanwalt am 19.09.03 eine Strafanzeige in eigener Sache stellte und diese vertritt und die zum Ermittlungsverfahren führte.

 

Zur Strafanzeige vom 17.04.2003 ist interessant zu erwähnen, dass diese gegenstandlos ist (s. Bargeldentnahme), was dem Rechtsanwalt spätestens seit Mai 2003 bekannt ist.

Die Untersuchungen durch die Staatsanwaltschaft sind Ende Dezember 2003 angelaufen.

Steuergelder, Arbeitszeit der Polizei, Ehrverletzungen der Angezeigten nimmt der Rechtsanwalt bewusst in Kauf.

 

Vielleicht hatte die Äußerung vom 16.12.03, dass der Rechtsanwalt keine Strafverfahren macht, nur den Sinn, die Anzeige wegen seiner angeblichen fachlicher Nichtzuständigkeit nicht zurückzunehmen zu müssen.

 

Das wäre unsere Meinung nach eine Wahrheitsverdrehung im Quadrat.

Erklärungen des Verfassers

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 06.01.04
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