Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike Ausnutzung des Zeugen Wuttke Als der Zeuge Wuttke Ende 1981 bzw. Anfang 1982 in der Wohnung des Angeklagten Installationsarbeiten ausfuehrte kam es waehrend der Pausen zu derartigen Gespraechen. Der Zeuge sah in der Wohnung des Angeklagten Presseerzeugnisse aus der BRD, wie die Zeitschriften "Stern" und "Spiegel", die er sich auslieh. Er stellte auch fest, dass der Angeklagte ueber eine Buechersammlung verfuegte und da er sich selbst fuer Literatur interessierte, haendigte ihm der Angeklagte im Wechsel eine Anzahl von Buechern aus. Dazu suchte der Zeuge wiederholt die Wohnung des Angeklagten auf.Zurueck Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schaelike. | |||