Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike Etwa im Maerz 1982 zeigte ihm der Angeklagte den sogenannten Berliner Appell. Nachdem sich der Zeuge dem Angeklagten gegenueber auf Grund der Aufforderung des Angeklagten bereit erklaert hatte selbst zu unterzeichnen und weitere Unterschriften zu sammeln, haendigte ihm der Angeklagte zwei Exemplare aus, worauf der Zeuge etwa 30 Unterschriften sammelte.Zurueck Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schaelike. | |||