DDR und Deutschland Heute


 



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Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike

Antrag aus Ausreise des Zeugen Wuttke

Da der Angeklagte von dem vom Zeugen gestellten Antrag auf staendige Ausreise aus der DDR Kenntnis erlangt hatte, gab er dem Zeugen den Rat, fuer die DDR keinen Nutzen mehr zu bringen. Der Zeuge sollte seine Mitgliedschaft in der PGH kuendigen, weil dann der Ausreiseantrag eher bearbeitet werden wuerde. Auf Anraten des Angeklagten sollte der Zeuge auch seine Meinung gegen Missstaende darlegen. Fehler aufzeigen, mit den Kollegen darueber sprechen. Er sollte auch im Blockhaus (Haus der DSF) in einer DSF-Veranstaltung auftreten und ueber Missstaende in der Sowjetunion sprechen. Dazu kam es infolge der Verhaftung des Zeugen nicht mehr.

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Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 05.11.03.
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