Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike Aussagen des Zeugen Poetzsch Der Zeuge Poetzsch lernte den Angeklagten Ende 1981, Anfang 1982 beim Zeugen Pohl kennen. Pohl hatte Poetzsch darauf hingewiesen, dass der Angeklagte interessiert waere. Der Angeklagte erzaehlte ueber sein Leben und teilte dem Zeugen mit, dass er die vom Zeugen Poetzsch verfassten und in kirchliche Veranstaltung gesungenen Lieder kenne. Als Massstab galten fuer Poetzsch die Lieder von Biermann. Vom Inhalt her drueckten sie die Unzufriedenheit mit der gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR aus. Als der Zeuge im September 1982 zur Abteilung K bestellt und ihm klaergemacht worden war, sein oeffentliches Auftreten zu unterlassen, akzeptierte er dies. Gleichzeitig distanzierte er sich vom Angeklagten, da dieser auf den Zeugen einen negativen Einfluss ausuebte. Da der Angeklagte zuvor stark an dem Zeugen Poetzsch interessiert war, da dieser seine Unzufriedenheit ueber die gesellschaftliche Entwicklung zum Ausdruck gebracht hatte, uebergab er dem Zeugen die Schriften “Archipel Gulag”, “Die Revolution entlaesst ihre Kinder” und “Ein Traum, der nicht entfuehrbar ist. Mein Weg zwischen Ost und West”. Zum Inhalt erklaerte der Zeuge, dass die Buecher mit den Interessen der DDR und der anderen sozialistischen Staaten nicht vereinbar sind. Da der Zeuge wegen seiner Liedertaetigkeit aus der Partei ausgeschlossen worden war, riet der Angeklagte ihm zur Bezirksleitung der SED und zur Staatssicherheit zu gehen. Nach Meinung des Angeklagten sollte der Zeuge Poetzsch versuchen, mit seinen Liedern in staatlichen Einrichtungen und in Kirchen aufzutreten, um sie zu verbreiten. Der Zeuge sollte jede Moeglichkeit nutzen, um aufzutreten und oeffentlichkeit zu haben.Zurueck Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schaelike. | |||