Gruende - Aus dem Urteil des Bezirksgerichts Dresden 1984 gegen Rolf Schaelike Ausreiseantrag ist Verleumdung Nachdem der Angeklagte Anfang Maerz 1984 vom VEB Robotron Karl-Marx-Stadt die Mitteilung erhielt, dass der Betrieb infolge anderer organisatorischer Regelungen von dem geplanten Dolmetschereinsaetzen des Angeklagten zuruecktreten und diese annullieren muesse, fasste er kurzfristig den Entschluss, einen Antrag auf staendige Ausreise zu stellen. Er fertigte deshalb am 9. Maerz in seiner Wohnung auf der Schreibmaschine ein Schreiben, das an den Rat des Stadtbezirkes Dresden-Mitte gerichtet war. In diesem behauptete er wahrheitswidrig, in der DDR jahrzehntelang persoenlich, beruflich und politisch entwuerdigt worden zu sein, weshalb er sich zu diesem Antrag entschieden habe. Dieses Schreiben gelangte von ihm auf dem Postweg zum Versand und erreichte auch den Empfaenger. Zurueck Weiter Inhaltsverzeichnis (Urteil) . Bitte senden Sie Ihre Kommentare an
Rolf Schaelike |